Abmahnung wegen der Nutzung von Google Fonts
Bei der Verwendung von Google-Fonts ist Vorsicht geboten. Nach einem Urteil des Landgerichts München (Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17492/20) kann die dynamische Nutzung von Google Fonts einen Verstoß gegen die DSGVO darstellen. Ausdrücklich betrifft dies die dynamische Nutzung von Google Fonts, also nicht die Nutzung von Google Fonts im lokalen Webspace.
Der Verstoß gegen die DSGVO liegt darin begründet, dass bei der dynamischen Nutzung von Google Fonts die IP-Adresse eines Webseitenbesuchers möglicherweise unverschlüsselt an Google übertragen wird, wenn die Google Fonts ...