Unsere Kanzlei hat sich unter anderem auf die Hilfe von Gewerbetreibenden und Freiberuflern spezialisiert, die Probleme mit ungewollten Anzeigenverträgen haben.
Der Trick mit den Werbeverträgen
Eine weitverbreitete Masche ist der Trick mit den Werbeverträgen bzw. Anzeigenverträgen. Eine Vielzahl von Unternehmen verschickt an Gewerbetreibende und Freiberufler Korrekturfaxe für einen Anzeigenvertrag in einer Werbebroschüre oder einer Infotafel. In dem Formular ist oft eine Anzeige abgebildet, die tatsächlich in der Form mal geschaltet war oder immer noch geschaltet ist. Dadurch wird gezielt der Eindruck vermittelt, dass zum Unternehmen ein Vertragsverhältnis besteht. In der Regel erfolgt zudem vor Zusendung des Korrekturfaxes ein Anruf von dem Unternehmen. Vereinzelt werden auch Außendienstmitarbeiter eingesetzt.
Was viele auch übersehen ist der Umstand, dass der Vertrag nicht nur über eine Auflage der Werbebroschüre geht. Vielmehr beinhaltet der Anzeigenvertrag mehrere Auflagen während der Vertragslaufzeit. Für jede dieser Auflagen wird eine Rechnung gestellt.
Beispiele für Unternehmen im Bereich der Anzeigenverträge:
- Mediahaus Verlag – Regio Magazin – Das aktuelle Bürgermagazin
- Print-media Koncept s.r.o.
- Media Print Verlag Service s.r.o. – Informationsbroschüre / Informationsfolder
- SWE Netz GmbH
- ISV Reklam – Bürger-Info-Folder
- Druck 24 Medien Service GmbH
- Ottenbacher Verlags GmbH
- HAS Verlag GmbH & Co. KG
- Print Media Marketing s.r.o.
- Trend Media Ltd.
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- Vorsicht vor der Print Media Marketing s.r.o.
- Informationsbroschüre des Verlags für Printmediengestaltung