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Anwalt hilft gegen Schreiben der Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l. in Sachen Bürgerinformationsbroschüre.

Berlin, 10.03.2020: Die luxemburgische Firma Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l. geht unter Gewerbetreibenden und Freiberuflern für ihre Bürgerinformationsbroschüre auf Kundenfang. Um an Anzeigenaufträge zu gelangen, verschickt das Unternehmen ein Korrekturfax oder lässt dieses über Außendienstmitarbeiter verteilen.

Anschrift der Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l.

Das Unternehmen findet sich unter folgender Anschrift:

Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l.
51, route de Wasserbillig
6686 Mertert, Luxemburg

Einen Geschäftsführer benennt das Unternehmen nicht.

Korrekturfax enthält Textvorlage zur Werbeanzeige

Das Korrekturfax der Stadt-Marketing-Konzept Sar.l. enthält eine Textvorlage für die zu schaltende Werbeanzeige. Diese Vorlage wird wohl von dem Unternehmen aus einer anderen Werbebroschüre kopiert, um so den Eindruck zu erwecken, dass zu dem Umternehmen bereits ein Vertragsverhältnis besteht.

Anzeigenauftrag für Bürgerinformationsbroschüre

Unterschreibt ein Gewerbetreibender oder Freiberufler das Korrekturfax und schickt es an die Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l. zurück, hat er damit die Veröffentlichung einer Anzeige in einer Bürgerinformationsbroschüre beauftragt. Der Anzeigenvertrag hat eine Laufzeit von zwei Jahren und beinhaltet in dieser Zeit die Veröffentlichung von zwei jeweils kostenpflichtigen Anzeigen pro Jahr. Wer nicht rechtzeitig kündigt, riskiert zudem eine Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr. Nach Angaben der Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l. erscheint die Bürgerinformationsbroschüre mit einer Mindestauflage von 500 Stück und wird in einem festgelegten Postleitzahlenbereich durch Postwurfsendung verteilt.

Rechnung der Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l.

Für jede verteilte Auflage der Bürgerinformationbroschüre erhält der Betroffene eine Rechnung. Innerhalb der zweijährigen Vertragslaufzeit sind dies damit vier Rechnungen. Deren Höhe variert von Fall zu Fall. In der Regel kostet eine Auflage jedoch um die 398,00 EUR. Hinzu kommen Satzkosten in Höhe von 119,00 EUR, Farbkosten in Höhe von 198,00 EUR sowie Versandkosten in Höhe von 47,50 EUR. Ausgehend von einem Auflagenpreis in Höhe von 398,00 EUR ergibt dies einen Gesamtbetrag in Höhe von 869,25 EUR pro Auflage. Bei insgesamt vier Auflagen kommt schnell ein Betrag in Höhe von über 3.400,00 EUR zustande.

Beauftragung der FHG Inkasso GmbH

Weigert sich ein Betroffener die in Rechnung gestellte Auflage zu zahlen, kann er es früher oder später mit der FHG Inkasso GmbH zu tun bekommen. Dieses Inkassobüro wird nämlich regelmäßig von der Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l. mit der Forderungseintreibung beauftragt.

Lesen Sie mehr über das Inkassounternehmen hier: Forderungseintreibung durch FHG Inkasso GmbH

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