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Anwalt hilft gegen Schreiben der Print-media Koncept s.r.o. in Sachen Bürgerinfofolder.

Berlin, 21.12.2018: Bei der Print-media Konzept s.r.o. handelt es sich um ein Unternehmen, welches versucht, Gewerbetreibende und Freiberufler zum Abschluss eines Anzeigenauftrags zu bewegen. Die Anzeige soll in einem Bürgerinfofolder veröffentlicht werden.

Anschrift der Print-media Konzept s.r.o.

Das Unternehmen gibt folgende Anschrift an:

Print-media Koncept s.r.o.
PO-Box 96
30396 Plzen, Tschechien

Einen Geschäftsführer benennt das Unternehmen nicht.

Anzeigenauftrag für Bürgerinfofolder

Die Print-media Koncept s.r.o. vertreibt nach eigenen Angaben ein Werbeobjekt namens “Bürgerinfofolder”. Darin enthalten sollen Werbeanzeigen von Gewerbetreibenden und Freiberuflern sein. Um an Kunden für das Werbeobjekt heranzukommen, verschickt dasUnternehmen Formulare bzw. Korrekturfaxe, in dem eine Textvorlage für die zu schaltende Werbeanzeige abgedruckt ist. Diese Vorlage wird von der Print-media Koncept s.r.o. aus einer anderen Werbebroschüre kopiert, um so den Eindruck zu erwecken, dass zu dem Umternehmen bereits ein Vertragsverhältnis besteht. Aus dem Formular ergibt sich, dass der Bürgerinfofolder in einer Stückzahl von 500 in bestimmten Postleitzahlenregionen ausgeliefert werden soll. Dabei soll der Infofolder innerhalb der zweijährigen Vertragsdauer viermal in einem halbjährigen Rhythmus ausgeliefert werden.

Werbeanzeige mit Kosten von 2.862,00 EUR verbunden

Hat ein Gewerbetreibender oder Freiberufler das Korrekturfax unterschrieben an die Print-media Koncept s.r.o. zurückgesendet, erhält dieser nachfolgend eine Rechnung in Höhe von 715,50 EUR. Da sich die Rechnung aber nur auf eine Auflage bezieht und der Anzeigenauftrag insgesamt vier Auflagen beinhaltet, kostet die geschaltete Werbeanzeige insgesamt 2.862,00 EUR. Wer nicht rechtzeitig kündigt, riskiert zudem eine Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr.

Forderungseinzug durch TOP Inkasso GmbH

Weigert sich ein Betroffener hartnäckig für den angeblich erteilten Anzeigenauftrag zu zahlen, muss er mit Post von der TOP Inkasso GmbH rechnen. Das Inkassobüro aus der Schweiz wird nämlich bei wiederholter Zahlungsverweigerung von der Print-media Koncept s.r.o. mit dem Einzug der Forderung beauftragt.

Lesen Sie mehr zur TOP Inkasso GmbH hier: TOP Inkasso GmbH betreibt Forderungseinzug für Abzockfirmen

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