Anwaltliche Hilfe gegen Rechnungen der Cross Marketing

Cross Marketing stellt Rechnung

Die Cross Marketing stellt Rechnungen wegen Anzeigenvertrags mit City Marketing Ltd.

Loading...
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Noch nicht bewertet)

Vertrag über Anzeige in Bürgerinformationsbroschüre

Im Auftrag der City Marketing Ltd. stellt die Firma Cross Marketing an Gewerbetreibende und Freiberufler Rechnungen wegen eines Anzeigenvertrags. Die Betroffenen sollen die Schaltung einer Anzeige in einer Bürgerinformationsbroschüre beauftragt haben. Diese Broschüre soll von der City Marketing Ltd. herausgegeben werden. Die Cross Marketing übernimmt nach eigenen Angaben die Anzeigenverträge zur weiteren Durchführung. Erhalten Betroffene eine Rechnung, ist zu befürchten, dass sie einen Anzeigenvertrag abgeschlossen haben.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung von der Cross Marketing wegen einer beauftragten Anzeige in einer Bürgerinformationsbroschüre erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie mehr dazu in unseren Hauptbeitrag: Rechnung der Cross Marketing

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text? Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 248,50 Euro (208,82 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Tel.+49 (0)30 31 00 44 00Nachricht senden

Loading...
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Noch nicht bewertet)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert