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Wie Sie sich gegen Rechnungen der Cross Marketing wehren können. Anwalt hilft.

Berlin, 28.04.2022: Die Cross Marketing übernimmt die Abwicklung der Anzeigenverträge der Werbeagentur City Marketing Ltd. Die City Marketing Ltd. nimmt telefonisch Kontakt zu Gewerbetreibenden und Freiberuflern auf, um diese dazu zu bewegen, ein Formular zu unterschreiben. Wer dem nachkommt, hat damit einen Vertrag über eine Anzeige in einer Bürgerinformationsbroschüre abgeschlossen. Die Cross Marketing stellt anschließend die Rechnungen und sonstigen Zahlungsaufforderungen. Neben der Anzahl der beauftragten Anzeigenfelder wird mit der Rechnung eine Satz- und Farbkostenpauschale in Rechnung gestellt. Insgesamt kann dies einen Rechnungsbetrag von über 1.000 EUR ergeben.

Anschrift der Cross Marketing

Die Cross Marketing gibt folgende deutsche Anschrift an:

Cross Marketing
Wittestr. 30 K
13509 Berlin

Der Hauptsitz des Unternehmens ist in England unter folgender Adresse zu finden:

Cross Marketing Ltd.
78 York Street
London, England W1H 1DP

Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.

Anschrift der Werbeagentur

Die City Marketing Ltd firmiert unter folgender Adresse:

City Marketing Ltd.
11 Kimberley Court, Kimberley Road
London NW6 7SL, Vereinigtes Königreich

Ein Geschäftsführer wird nicht benannt. Wobei ohnehin Zweifel bestehen, ob die Agentur überhaupt existiert.

Formular der City Marketing Ltd.

Das Formular der City Marketing Ltd. ist mit “Anzeigenvertrag” und “Bürgerinfo-Broschüre” überschrieben. Zudem enthält es prominent platziert eine Vorlage für einen Anzeigentext. Schließlich befindet sich auf dem Formular eine Menge kleingedruckter Fließtext, in dem die wirklich wichtigen Informationen enthalten sind. So kann auf den ersten Blick übersehen werden, dass der genannte Anzeigenpreis pro Auflage der Werbebroschüre anfällt. Pro Vertragsjahr soll die Broschüre dreimal veröffentlicht werden, so dass insgesamt dreimal pro Vertragsjahr eine Rechnungsstellung durch die Cross Marketing erfolgt.

Zudem erfährt man im Fließtext, dass zwar mindestens 4.000 Exemplare der Bürgerinformationsbroschüre gedruckt werden, jedoch nur mindestens 400 im Landkreis des Auftraggebers verteilt werden. Es ist zu befürchten, dass die restlichen 3.600 Exemplare irgendwo anders in Deutschland ausgelegt werden, wenn überhaupt eine Verteilung erfolgt. Mit einer lokalen Information der Bürger hat dies nichts zu tun.

Vertragliches Recht zum Rücktritt

Die City Marketing Ltd. gewährt seinen Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Auftragsdatum. Wer also innerhalb von 14 Tagen nach Absendung des Formulars den Rücktritt vom Vertrag erklärt, muss keine Rechnungsstellung durch die Cross Marketing befürchten. Einziger Haken an der Sache ist, dass die Betroffenen in der Regel erst nach Erhalt der Rechnung von dem Anzeigenvertrag erfahren. Die Rechnung wird aber regelmäßig erst nach Ablauf der 14 Tage von der Cross Marketing versendet. Das Rücktrittsrecht wird daher in den meisten Fällen praktisch wertlos sein.

Das gesetzliche Widerrufsrecht greift leider nicht, da die Betroffenen in der Regel nicht als Verbraucher den Anzeigenvertrag abgeschlossen haben.

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text? Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 248,50 Euro (208,82 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Tel.+49 (0)30 31 00 44 00Nachricht senden
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