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Wir helfen Ihnen als Gewerbetreibender, beim Anfechten von ungewollten Verträgen

Es ist manchmal wie verhext. Am Ende hat man einen Vertrag “an der Backe,” den man so gar nicht wollte und wo man sich “hinters Licht geführt” fühlt. Einige unserer Mandanten benutzen auch das Wort “Betrug”. Sie haben eine Rechnung und vielleicht schon mehrere Mahnungen erhalten und wisssen nicht mehr weiter?

Unsere Rechtsanwaltskanzlei vertritt seit vielen Jahren Gewebertreibende kostengünstig und zum Pauschalpreis bei der Anfechtung derartiger Verträge. Lesen Sie auf unseren speziellen Unterseiten mehr zu diesem Thema:

  • Verträge mit Branchenbüchern: Sie sollen für einen Eintrag in ein Internet-Branchenbuch bezahlen und fühlen sich reingelegt? Lesen Sie hier, wie Sie einen Vertrag mit einem Internetbranchenbuchanbieter anfechten.
  • Marketingvertrag: Sie haben z.B. einen SEO-Vertrag für Suchmaschinenmarketing abgeschlossen und fühlen sich reingelegt? Lesen Sie hier mehr zum Thema Marketingvertrag anfechten.
  • Anzeigenverträge anfechten: Sie haben einen Anzeigenvertrag für eine Anzeige z.B. in einem Bürger-Info-Folder abgeschlossen und fühlen sich reingelegt. Lesen Sie hier, wie Sie einen Anzeigenvertrag anfechten.

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text?
Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 248,50 Euro (208,82 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Tel.+49 (0)30 31 00 44 00Nachricht senden

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