Zum Scheidungstermin müssen grundsätzlich beide Ehegatten bzw. Lebenspartner vor Gericht erscheinen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen kann von der Erscheinungspflicht abgesehen werden, wenn etwa ein Beteiligter im Ausland wohnt oder es ihm sonst mit zumutbaren Mittel nicht möglich ist zum Termin zu erscheinen. Welche Folgen hat es aber, wenn ein Beteiligter trotz Anordnung des Gerichts nicht zum Termin erscheint?
Die Folgen eines Nichterscheinens eines Ehegatten bzw. Lebenspartners zum Scheidungstermin
Folgen des Nichterscheinens eines Ehegatten bzw. Lebenspartner
Die Folgen eines Nichterscheinens vor Gericht hängen
von den Umständen des Einzelfalls ab. So kann es etwa sein, dass der
ausbleibende Ehegatte bzw. Lebenspartner einen nachvollziehbaren Grund
für das Nichterscheinen hat. Erkrankt er etwa oder steht ein Urlaub
an, so wird das Gericht in der Regel den Scheidungstermin verschieben.
Es verlangt aber regelmäßig einen Nachweis darüber, warum die
betreffende Person nicht erscheinen kann.
Anders
sieht der Fall dagegen aus, wenn es zu widerholten ...
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