Wie Sie sich gegen Zahlungsaufforderungen der Cross Marketing wehren können. Anwalt hilft.

Zahlungserinnerung der Cross Marketing

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Cross Marketing mahnt Zahlung der Rechnung wegen Anzeigenauftrags an

Anzeigenauftrag mit City Marketing Ltd.

Gewerbetreibende und Freiberufler können derzeit eine Zahlungserinnerung der Cross Marketing erhalten, mit der die Zahlung einer Rechnung angemahnt wird. Wer eine Zahlungserinnerung der Cross Marketing erhält, wird wohl einen Vertrag mit der City Marketing Ltd. über eine Anzeige in einer Bürgerinformationsbroschüre abgeschlossen haben. Dies kann mit Kosten von über 1.000 € verbunden sein.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungserinnerung oder sonstige Zahlungsaufforderung von der Cross Marketing wegen eines angeblichen Anzeigenvertrags mit der City Marketing Ltd. erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie mehr dazu in unserem Hauptbeitrag: Rechnung der Cross Marketing

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text? Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 248,50 Euro (208,82 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

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