Anwalt hilft gegen Schreiben der Medienconcept AG in Sachen Bürgerinfofolder.
Berlin, 21.12.2018: Die Medienconcept AG vertreibt eine Werbebroschüre namens “Bürgerinformationsfolder” (kurz: Bürgerinfofolder), in denen Anzeigen von Gewerbetreibenden abgedruckt sein sollen.
Anschrift der Medienconcept AG
Als Firmensitz gibt das Unternehmen folgende Adresse an:
Medienconcept AG
Grienbachstraße 36
6300 Zug, Schweiz
Zusendung eines Korrekturfaxes durch Medienconcept AG
Um an Kunden für ihr Werbeobjekt “Bürgerinfofolder” heranzukommen, verschickt die Medienconcept AG nach zunächst telefonischer Kontaktaufnahme an Gewerbetreibende ein Korrekturfax. Dieses soll man ausfüllen, unterschreiben und zurücksenden. Wer dies jedoch tut, steckt in der Kostenfalle. Denn nach Ansicht der Medienconcept AG hat man einen Anzeigenvertrag mit einer Laufzeit von mindestens zwei Jahren abgeschlossen. Inhalt dieses Vertrages sind zwei kostenpflichtige Auflagen des Werbeobjekts innerhalb eines Jahres.
Gewährtes Rücktrittsrecht praktisch wertlos
Betroffene haben die Möglichkeit sich nach Unterzeichnung und Rücksendung des Korrekturfaxes vom Vertrag zu lösen. Denn die Medienconcept AG gewährt ein siebentägiges Rücktrittsrecht. Wer den Auftrag sieben Tage nach Autragserteilung widerruft, hat keine Rechnungsstellung zu befürchten. Der Widerruf kann ohne Angaben von Gründen erklärt werden. Wichtig ist nur, dass die Absicht zum Widerruf deutlich gemacht wird. Das Problem an der Sache ist jedoch, dass die Betroffenen regelmäßig erst nach Erhalt der Rechnung erfahren, dass sie einen Anzeigenauftrag für den Bürgerinfofolder erteilt haben. Denn die Rechnung wird in der Regel erst nach Ablauf der 7 Tage gestellt. Das Widerrufsrecht der Medienconcept AG ist damit praktisch wertlos.
Beauftragung der TOP Inkasso GmbH
Um zahlungsunwillige “Kunden” ihres Bürgerinfofolders unter Druck zu setzen, hat die Medienconcept AG die TOP Inkasso GmbH mit dem Forderungseinzug beauftragt.
Lesen Sie hier mehr über die TOP Inkasso GmbH.
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