Anwalt hilft gegen Schreiben der Regio Marketing SRL.
Berlin, 20.12.2018: Die Regio Marketing SRL tritt unter dem Slogan “Ihr Partner für Magazindruck” als Betreiberin eines Bürger-Info-Folders “Energie-Umweltschutz-Gesundheit” in Erscheinung. Dabei handelt es sich um einen Werbeträger, in dem Gewerbetreibende und Freiberufler Anzeigen schalten können.
Anschrift der Regio Marketing SRL
Die Regio Marketing SRL gibt folgende deutsche Anschrift an:
Regio Marketing SRL
Business Tower
Seligenstädter Straße 107
63073 Offenbach
Der Hauptsitz des Unternehmens befindet sich aber im Ausland und ist unter folgender Adresse zu finden:
Regio Marketing SRL
Apt. 4 BL. 77
6 Strada Calugareni
551124 Medias, Rumänien
Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.
Rechnung aufgrund Anzeigenauftrags
In der Regel erfährt ein Betroffener mit Rechnungsstellung, dass er unbeabsichtigt der Regio Marketing SRL einen Anzeigenauftrag erteilt hat. Dieser schlägt mit Kosten von 1.185,00 EUR zu Buche. Der Rechnungsbetrag setzt sich aus dem Anzeigenpreis sowie der Farb-, Satz- und Versandpauschale zusammen. Was viele zudem übersehen: Der Auftrag beinhaltet innerhalb seiner einjährigen Vertragslaufzeit drei kostenpflichtige Auflagen des Werbeträgers. Für jede dieser Auflagen fällt der in Rechnung gestellte Betrag an. Darüber hinaus verlängert sich der Vertrag für je ein weiteres Jahr, sollte er nicht fristgerecht gekündigt werden. Auf den Betroffenen können daher hohe Kosten zu kommen.
Zweifelhafte Werbewirksamkeit des Bürger-Info-Folders
Inhalt des Anzeigenauftrags ist die Verteilung des Bürger-Info-Folders “Energie-Umweltschutz-Gesundheit” an Haushalte innerhalb eines nicht bezeichneten Verteilungsgebiets per Postwurfsendung. Die Verteilung soll durch die Deutsche Post AG erfolgen. Jedoch kann sich der Betroffene nicht sicher sein, dass der Bürger-Info-Folder tatsächlich verteilt wird und wenn ja, wo und für wie lange er ausliegt. Daraus wird ersichtlich, dass die Werbewirksamkeit des Werbeträgers mehr als zweifehaft ist. Denn dieser erreicht die zu bewerbenden Kunden unter Umständen gar nicht.
Wertloses Rücktrittsrecht der Regio Marketing SRL
Die Regio Marketing SRL gewährt zwar großzügig ein 14-tägiges Rücktrittsrecht vom Anzeigenauftrag. Wer daher innerhalb von 14 Tagen ab Anzeigenauftrag gegenüber der Regio Marketing SRL den Rücktritt erklärt, hat keine Rechnungsstellung zu befürchten. Die Sache hat aber einen Haken: Die Betroffenen erfahren in der Regel erst nach der Rechnungsstellung von dem Anzeigenauftrag für den Bürger-Info-Folder. Denn die Rechnung wird regelmäßig erst weit nach Ablauf der 14 Tage gestellt. Das Rücktrittsrecht ist damit faktisch wertlos.
Rechnungsstellung durch CONRAD Media Ltd.
Inzwischen hat die Regio Marketing SRL die Rechungsstellung auf dieFirma CONRAD Media Ltd. übergeben. Diese macht nun im eigenen Namen dieForderung aus dem behaupteten Anzeigenauftrag geltend und beauftragtzudem die Aktivainkasso GbR mit dem weiteren Forderungseinzug.
Lesen Sie mehr in unserem Beitrag: CONRAD Media Ltd. stellt Rechnung wegen Anzeigenauftrags
Forderungseinzug durch Aktivainkasso GbR
Um Druck auf zahlungsunwillige Anzeigenkunden auszuüben, hat dieRegio Marketing SRL in der Vergangenheit die Aktivainkasso GbR mit demForderungseinzug beauftragt. Das Inkassobüro fordert neben dem offenenRechnungsbetrag zugleich Mahn- und Inkassogebühren, wodurch dieForderung noch weiter in die Höhe getrieben wird. Zudem droht dieAktivainkasso GbR im Falle der wiederholten Zahlungsverweigerung gernemit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zum Inkassobüro: Inkassotätigkeit der Aktivainkasso GbR
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