5.Dezember2018

Zum Scheidungs­termin müssen grund­sätzlich beide Ehegatten bzw. Lebens­partner vor Gericht erscheinen. Nur in bestimmten Ausnahme­fällen kann von der Er­scheinungs­pflicht abgesehen werden, wenn etwa ein Beteiligter im Ausland wohnt oder es ihm sonst mit zumutbaren Mittel nicht möglich ist zum Termin zu erscheinen. Welche Folgen hat es aber, wenn ein Beteiligter trotz Anordnung des Gerichts nicht zum Termin erscheint?

Die Folgen eines Nichterscheinens eines Ehegatten bzw. Lebenspartners zum Scheidungstermin

Folgen des Nichterscheinens eines Ehegatten bzw. Lebenspartner

Die Folgen eines Nicht­erscheinens vor Gericht hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. So kann es etwa sein, dass der ausbleibende Ehegatte bzw. Lebens­partner einen nach­vollziehbaren Grund für das Nicht­erscheinen hat. Erkrankt er etwa oder steht ein Urlaub an, so wird das Gericht in der Regel den Scheidungs­termin verschieben. Es verlangt aber regelmäßig einen Nachweis darüber, warum die betreffende Person nicht erscheinen kann.

Anders sieht der Fall dagegen aus, wenn es zu widerholten ...

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