



(Noch nicht bewertet)Anwaltliche Hilfe gegen Rechnungen in Sachen Branchenblitz
Berlin, 07.07.2023: Hinter dem Branchenbuchanbieter Branchenblitz steckt die Firma BBZ Verlagsgesellschaft mbH und Co. KG. Das Unternehmen betreibt im Internet mehrere Verzeichnisse, die sich an Gewerbetreibende und Freiberufler richten. Um an Kunden für die Verzeichnisse zu gelangen, betreibt das Unternehmen telefonische Kalt-Akquise. Die BBZ Verlagsgesellschaft mbH und Co. KG betreibt folgende weitere Branchenbuchseiten:
Anschrift der BBZ Verlagsgesellschaft mbH und Co. KG
Die BBZ Verlagsgesellschaft mbH und Co. KG gibt als Firmensitz folgende Adresse an:
BBZ Verlagsgesellschaft mbH und Co. KG
Borselstege 13
47533 Kleve
Als Geschäftsführer wird Herr Harald Gregoreck genannt.
Abofalle nach telefonischer Kalt-Akquise
Um an Kunden für das Verzeichnis Branchenblitz zu gelangen, nimmt ein Mitarbeiter der BBZ Verlagsgesellschaft mbH und Co. KG telefonisch Kontakt zu Gewerbetreibenden und Freiberuflern auf. Die Firma hat es während des Telefonats darauf abgesehen, dass die Betroffenen einer Gesprächsaufzeichnung zustimmen. Die Betroffenen sollen alle gestellten Fragen mit einem “ja” bestätigen, damit im Nachhinein eine Rechnung gestellt werden kann. Mit der Rechnung wird ein “Premium Gold Eintrag” in dem Verzeichnis Branchenblitz mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgerechnet. Es können Kosten in Höhe von bis zu 1.200,00 € entstehen.
Inkasso-Mahnungen durch Creditreform, ETI Experts u.a.
Wenige Tage auf das Telefongespräch folgt dann die Rechnung. Weigern sich die Betroffenen, die Rechnung zu zahlen, wird erklärt, dass der Vertrag nicht widerrufen werden kann und für den Fall der Nichtzahlung mit gerichtlichen Schritten oder Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens gedroht. Zahlen Betroffene die Rechnung nicht, kommt es vor, dass sich Inkasso-Unternehmen, wie die Inkassoabteilung der Creditreform oder ETI-Experts GmbH bei den Betroffenen melden und die Forderungen durchsetzen wollen.
Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, gegen solche Forderungen vorzugehen.




(Noch nicht bewertet)
