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Anwaltliche Hilfe gegen Schreiben in Sachen Branchenbuch.online

Berlin, 07.04.2020: Das Branchenverzeichnis Branchenbuch.online wird von einer Firma namens GG Media Inc. Ltd. betrieben. Zu finden ist das Verzeichnis unter www.branchenbuch.online. Das Verzeichnis richtet sich an Gewerbetreibende und Freiberufler. Um man Kunden zu gelangen, melden sich Mitarbeiter der GG Media telefonisch an Gewerbetreibende und Freiberufler.

Anschrift der GG Media Inc. Ltd.

Die Betreiberin von Branchenbuch.online, die GG Media Inc. Ltd., sitzt unter folgender Adresse:

GG Media Inc. Ltd.
Wenlock Road 20-22
N17GU London, Großbritannien

Seit einiger Zeit gibt das Unternehmen auch noch eine Anschrift in Deutschland an:

Branchenbuch.online
Bessemerstraße 82, 10. OG Süd
12103 Berlin

Eine Geschäftsführung benennt das Unternehmen nicht.

Kundenfang per telefonischer Kaltakquise

Wie bereits oben erwähnt, versucht die GG Media Kunden für das Verzeichnis Branchenbuch.online mittels telefonischer Kaltakquise zu erhalten. Das Gespräch zielt darauf ab, dass die Betroffenen einer Gesprächsaufzeichnung zustimmen. Denn dadurch hätte die GG Media ein Mittel in der Hand, einen Vertragsschluss nachzuweisen und eine Rechnungsstellung zu legitimieren. Einer Gesprächsaufzeichnung sollte daher auf keinen Fall zugestimmt werden, notfalls sollte das Telefongespräch durch Auflegen abgebrochen werden.

Rechnung in Sachen Branchenbuch.online

Haben Betroffene der Gesprächsaufzeichnung zugestimmt, werden sie nachfolgend eine Rechnung erhalten. Damit wird ein “Premium Eintrag” bzw. ein “Onepager Eintrag – Premium Paket” für das Verzeichnis Branchenbuch.online zum Preis von 699,00 EUR netto, also ohne Mehrwertsteuer, abgerechnet. Weigert sich ein Betroffener zu zahlen, wird er Mahnungen erhalten.

Einschaltung der National Inkasso GmbH

Reagiert ein Betroffener nicht auf die Mahnungen der GG Media, wird ein uns sehr bekanntes Inkassounternehmen eingeschaltet, nämlich die National Inkasso GmbH. Diese versucht die offene Forderung aggressiv einzutreiben. Interessanterweise gibt die National Inkasso GmbH als Forderungsgrund “Anzeigen in Zeitungen u.a.” an, was wenig Sinn macht. Denn immerhin steht ein Vertrag wegen eines Eintrags im Verzeichnis Branchenbuch.online in Raum. Bei dem Verzeichnis handelt es sich offensichtlich nicht um eine Zeitung.

Lesen Sie mehr über die Firma hier: Forderungseinzug der National Inkasso GmbH

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