Wie Sie sich gegen Schreiben der Firmensuche24 wehren können. Anwalt hilft.
Berlin, 03.07.2019: Die Firma namens Firmensuche24 betreibt im Internet unter www.firmensuche24.de ein Branchenverzeichnis und tritt unter dem Slogan “besser gefunden werden” auf. Um an Kunden für das Verzeichnis zu gelangen, verschickt es massenhaft an Gewerbetreibende und Freiberufler Formulare, die zwecks eines Branchenbucheintrags zur Prüfung voreingetragener Firmendaten auffordern. Wer dem jedoch nachkommt und das Formular unterschrieben an die Firmensuche24 zurückschickt, hat damit einen Vertrag über einen Standard Plus Eintrag für das Branchenverzeichnis abgeschlossen. Kostenpunkt: 984,00 EUR netto pro Jahr. Was nämlich leicht übersehen werden kann, ist der Umstand, dass mit Unterzeichnung des Formulars ein Vertrag über den kostenpflichtigen Standard Plus Eintrag zustande kommen soll.
Anschrift der Firmensuche24
Als Firmensitz gibt die Firma folgende Adresse an:
Firmensuche24
Burchardstraße 22/350
20095 Hamburg
Inzwischen hat die Firma ihre Anschrift geändert:
Firmensuche24
Berliner Straße 191
06116 Halle/Saale
Hinter der Firmensuche24 steckt jedoch eine englische Limited, nämlich die Firmensuche24 Ltd. Das Unternehmen firmiert unter folgender Adresse:
Firmensuche24 Ltd.
Suite 1 Lower Ground FloorOne Gorge YardLondon EC3V 9DF
Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.
Rechnung der Firmensuche24
Wer das Formular der Firmensuche24 unterschrieben hat, erhält nachfolgend eine Rechnung für einen Standard Plus Eintrag zum Preis von 984,00 EUR netto. Angesichts der zweijährigen Mindestvertragslaufzeit wird der Betroffene den Erhalt einer zweiten Rechnung befürchten müssen. Zudem verlängert sich der Standard Plus Eintrag für je ein weiteres Jahr, sollte der Vertrag nicht drei Monate vor Vertragsende gekündigt werden.
Recht zum Widerruf des Branchenbucheintrags
Betroffene haben die Möglichkeit den Vertrag über den Branchenbucheintrag im Verzeichnis firmensuche24.de ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Denn die Firmensuche24 gewährt ihren Kunden ein 14-tägiges vertragliches Widerrufsrecht. Da die Frist aber an das Datum der Auftragserteilung geknüpft ist und der Betroffene regelmäßig erst mit der Rechnungsstellung vom Vertrag erfährt, ist das Widerrufsrecht weitestgehend unbrauchbar.
Einschaltung der TOP Inkasso GmbH
Die Firmensuche24 schreckt nicht davor zurück zur Durchsetzung ihres vermeintlichen Anspruchs ein Inkassobüro zu beauftragen. Die TOP Inkasso GmbH soll die Forderung wegen des Branchenbucheintrags eintreiben. Die TOP Inkasso GmbH ist uns nicht unbekannt, da sie für eine Vielzahl von anderen Firmen der Branchenbuchszene tätig ist.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zum Inkassobüro: TOP Inkasso GmbH betreibt Forderungseinzug für Abzockfirmen
Stornierung des Vertrags durch Firmensuche24
Wir konnten bereits erreichen, dass die Firmensuche24 auf ihre Forderung verzichtet und den Vertrag über den Branchenbucheintrag storniert. Zudem versicherte das Unternehmen, dass der Eintrag und alle Daten unserer Mandantschaft gelöscht werden. Unsere Mandantschaft erhielt zudem eine Gutschrift über die bereits gestellte Rechnung. Die Vertragsstornierung zeigt, dass sich ein zur Wehr setzen gegen die Forderung der Firmensuche24 lohnt.
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