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Wie Sie sich gegen Rechnungen der ProConcepta GmbH wehren können. Anwalt hilft.

Berlin, 22.12.2022: Im Auftrag einer Global Media GmbH LLC stellt die ProConcepta GmbH an Gewerbetreibende und Freiberufler Rechnungen wegen eines Branchenbucheintrags. Der in Rechnung gestellte Eintrag soll sich auf der Internetseite www.branchenbuch24.net befinden. Die Global Media GmbH LLC soll das Internetverzeichnis betreiben.

Anschrift der ProConcepta GmbH

Die ProConcepta GmbH firmiert unter folgender Adresse:

ProConcepta GmbH
Löwenstraße 4
9230 Flawil, Schweiz

Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.

Anschrift der Global Media GmbH LLC

Die Firma hat ihren Sitz unter folgender Anschrift:

Global Media GmbH LLC
1621 Central Avenue
Cheyenne, WY 82001, USA

Einen Geschäftsführer benennt das Unternehmen nicht.

Interessant ist, dass die Firma als Unternehmensform sowohl die deutsche GmbH als auch die US-amerikanische LLC angibt. LLC steht für Limited Liability Company und ist die US-amerikanische Version der GmbH. Unklar bleibt nun, ob die Global Media eine GmbH oder eine LLC ist. Beides gleichzeitig geht nicht.

Formular der Global Media

Die Global Media sendet an Gewerbetreibende und Freiberufler ein mit “Branchenbuch” und dem jeweiligen Namen des Bundeslandes überschriebenes Formular zu. Neben viel Fließtext enthält das Formular an zentraler Stelle voreingetragene Daten der angeschriebenen Firma. Diese sollen überprüft und gegebenenfalls korrigiert werden. Doch Vorsicht! Wer dem nachkommt und das Formular unterschrieben an die Global Media zurücksendet, hat für mindestens zwei Jahre einen Vertrag über einen kostenpflichtigen Businesseintrag abgeschlossen. Im kleingedruckten Fließtext des Formulars sind die Regelungen zur Kostenpflicht und zur Vertragsdauer versteckt.

Rechnung über Business Eintrag

Wer das Formular der Global Media unterschrieben versendet hat, wird nachfolgend von der ProConcepta GmbH eine Rechnung über den damit beauftragten Businesseintrag auf www.branchenbuch24.net erhalten. Abgerechnet wird ein Betrag von 990 EUR netto. Der Vertrag ist darüber hinaus auf mindestens zwei Jahre angelegt. Wird er nicht innerhalb von drei Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr. Es drohen somit weitere Kosten. Zudem muss der Betroffene mit Mahnungen rechnen, sollte der Betrag nicht gezahlt werden.

Mahnung durch CTI – Collecttreuhandinkasso GmbH

Bei hartnäckigen Zahlungsunwilligen beauftragt die ProConcepta GmbH die CTI – Collecttreuhandinkasso GmbH, die offene Forderung einzutreiben. Das Inkassounternehmen sitzt in der Schweiz. Als ausländisches Inkassobüro müsste das Unternehmen in Deustchland registriert sein, um Inkassoforderungen geltend zu machen. Dies ist aber nicht der Fall.

Lesen Sie hier mehr über die Inkassofirma: CTI – Collecttreuhandinkasso GmbH treibt Forderungen ein

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