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Anwalt hilft gegen Schreiben der I.K. Mediendienst GmbH in Sachen Werbeeintrag

Berlin, 09.01.2019: Die I.K. Mediendienst GmbH verschickt an Gewerbetreibende Rechnungen wegen eines angeblich beauftragten Werbeeintrags in einem Internet-Branchenbuch. Sie wirbt mit dem Slogan “Ihr Werbepartner”.

Anschrift der I.K. Mediendienst GmbH

Das Unternehmen firmiert unter folgender Andresse:

I.K. Mediendienst GmbH – Ihr Werbepartner –
Friesenplatz 5
50672 Köln

Werbeeintrag auf verschiedenen Internetseiten

Das Brachenbuch, in dem sich der Werbeeintrag befinden soll, kann – je nach Fall – zum Beispiel unter www.firmendienst-portal.de, www.dov-portal.de oder www.mov-portal.de gefunden werden. In Rechnung gestellt werden neben dem Grundpreis des Eintrags in Höhe von in der Regel 399 EUR zusätzliche Kosten für die Einstellung, Pflege und grafische Gestaltung von insgesamt 399 EUR. Zusammen mit der Mehrwertsteuer kann ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.067,43 EUR im Raum stehen. Eine beträchtliche Summe für einen Werbeeintrag in einem unbekannten Branchenverzeichnis. Zudem muss beachtet werden, dass der Anzeigenvertrag über drei Jahre geht. Der Hinweis auf der Rechnung “Ohne automatische Verlängerung” ist daher irreführend.

Rechnung aufgrund unterschriebenen Formulars

Hintergrund der Rechnungsstellung ist, dass der Gewerbetreibende ein Formular unterschrieben hat. Das Formular ist wie ein Korrekturfax gestaltet und kann beispielsweise von einer Firma namens Online-Portal, Online-Verzeichnis oder Medien-Online stammen. Aus dem Formular selbst ist aber nur schwer ersichtlich, von wem es stammt. Unserer Ansicht nach handelt es sich ohnehin um Fake-Firmen. Aus dem kleingedruckten Fließtext des Formulars ergibt sich, dass durch die Unterschriftsleistung ein Anzeigenauftrag für ein Werbeeintrag auf einer Internet-Plattform erteilt wird. Die Vertragslaufzeit soll drei Jahre betragen.

Beauftragung des Rechtsanwalts Andreas Welter

Um ihrer Forderung zusätzlich Druck zu verleihen, beauftragt die I.K. Mediendienst GmbH im Falle der Zahlungsverweigerung Herrn Rechtsanwalt Andreas Welter mit Inkassodienstleistungen. Dieser fordert unter Fristsetzung und mit Androhung eines Gerichtsverfahrens die Zahlung des offenen Rechnungsbetrags zuzüglich von Mahnkosten. Zudem fordert Rechtsanwalt Welter die Erstattung der Kosten seiner Beauftragung.

Lesen Sie mehr über Rechtsanwalt Welter hier: Inkassodienstleistungen des Rechtsanwalts Andreas Welter

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