Loading...
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Stimmen, durchschnittlich: 5,00 von 5)

Anwalt hilft gegen Schreiben der ZaBu GmbH in Sachen Mein BusinessDEAL

Berlin, 10.05.2019: Die ZaBu GmbH ist einer der vielen Unternehmen, die versucht, mit Hilfe von telefonischer Kaltakquise auf Kundenfang für ihr Branchenverzeichnis “Mein BusinessDEAL” bzw. “Mein-DienstleistungsSERVICE” zu gehen. Die Verzeichnisse sind unter der Internetseite www.mein-businessdeal.de bzw. www.mein-dienstleistungsservice.de zu finden. Nach eigenen Angaben ist das Verzeichnis “das Bindeglied für erfolgreiche Auftragsplanung”.

Anschrift der ZaBu GmbH

Als Firmensitz gibt das Unternehmen folgende Adresse an:

ZaBu GmbH – Mein BusinessDEAL
Eckdrift 18
19061 Schwerin

Vertragsabschluss durch telefonischen Gesprächsmitschnitt

Die ZaBu Gmbh meldet sich telefonisch bei Gewerbetreibenden. Nach unseren Informationen vermittelt dabei der Mitarbeiter des Unternehmens am Telefon gezielt den Eindruck, dass bereits ein Vertrag bestehe. Da der Eintrag nicht gekündigt wurde, werde dieser nunmehr kostenpflichtig. Um eine lange und teure Vertragslaufzeit aus dem Weg zu gehen, bietet der Mitarbeiter der ZaBu GmbH die Reduzierung der Vertragslaufzeit an. Die völlig überrumpelten Gewerbetreibenden können aufgrund des Gesprächs schnell zu der Meinung kommen, tatsächlich vergessen zu haben, einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag zu kündigen. In dem Glauben erhebliche Kosten zu sparen, gehen daher viele Gewerbetreibende auf das Angebot ein. In einem zweiten Schritt wird dann schnell noch die Bestätigung des Vertrags durch den Gebwerbetreibenden mitgeschnitten. Die Betreiberin von mein-businessdeal.de hat es dabei auf den Mitschnitt des Wörtchens „Ja“ abgesehen, um somit nachfolgend ihre Forderung zu legitimieren. Unserer Ansicht nach begründet das Vorgehen ZaBu GmbH den Vorwurf einer arglistigen Täuschung sowie eines Betrugs.

Rechnung und Vertragsbestätigung

Wer auf die Täuschung hereingefallen ist, erhält nach dem Telefonat eine Rechnung von der ZaBu GmbH. Durch diese wird ein “mein-BusinessDEAL Starter Paket” auf mein-businessdeal.de bzw. “mein-DienstleistungsSERVICE Starter Paket” auf mein-dienstleistungsservice.de für die Dauer von 12 Monaten abgerechnet. Mit der Rechnung erhält der auf diese Weise neugewonnene Kunde von Mein BusinessDEAL und Mein DienstleistungsSERVICE zudem eine Auftragsbestätigung. Diese soll unterschrieben an das Unternehmen zurückgesendet werden. Obwohl die ZaBu GmbH selbst angibt, die unterschriebene Auftragsbestätigung zu benötigen, fordert sie unabhängig davon, ob der Kunde die Bestätigung zurückgeschickt hat oder nicht, die Bezahlung des beauftragten Branchenbucheintrags. Selbst nach den AGB des Unternehmens kommt ein Vertrag erst zustande, wenn die Auftragsbestätigung an die ZaBu GmbH übermittelt wird. Dennoch ist dringend davon abzuraten, die Auftragsbestätigung unterschrieben an die ZaBu GmbH zu versenden.

Rechnungsstornierung in Sachen “Mein BusinessDEAL”

Wir konnten in der Vergangenheit erreichen, dass die ZaBu GmbH Rechnungen wegen des Eintrags im Branchenverzeichnis “Mein BusinessDEAL” widerruft und somit storniert. Damit verzichtet das Unternehmen auf ihre Forderung aus dem angeblichen Vertrag. Die Rechnungsstornierung zeigt, dass eine erfolgreiche Abwehr der Forderung gelingen kann.

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text?
Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 248,50 Euro (208,82 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Tel.+49 (0)30 31 00 44 00Nachricht senden
Loading...
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (1 Stimmen, durchschnittlich: 5,00 von 5)