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Anwaltliche Hilfe gegen Schreiben in Sachen EU Business Register

Berlin, 26.03.2020: Bei dem EU Business Register handelt es sich um ein Branchenverzeichnis im Internet. Das Verzeichnis wird betrieben von einer EU Business Services Ltd. mit Sitz in den Niederlanden. Zu finden ist das EU Business Register unter www.eubusinessregister.org. Seltsamerweise wird in den Zahlungsaufforderungen eine andere Firma als Zahlungsempfängerin angegeben. Nämlich die SEO Marketing SL mit Sitz in Spanien.

Anschrift des EU Business Registers

Das EU Business Register soll sich unter folgender Anschrift finden lassen:

EU Business Register
P.O. BOX 34
3700 AA – Zeist, Niederlande

Auf den Zahlungsaufforderungen findet sich noch folgende Adresse:

EU Business Register
P.O. BOX 2021
GA Utrecht, Niederlande

Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.

Korrekturfax in Sachen EU Business Register

Um an Kunden für das Verzeichnis zu gelangen, verschickt die EU Business Services Ltd. an Gewerbetreibende und Freiberufler mittels einer E-Mail ein Formular. Die E-Mail und das Formular sind in englischer Sprache geschrieben und fordern den Empfänger auf, Firmendaten zu ergänzen. Überschrieben ist das Formular mit “Company Data Control” und “EU Business Register”. Was erst aus dem kleindgedruckten Fließtext am Ende des Formular ersichtlich wird, ist der Umstand, dass mit Unterschriftsleistung ein Vertrag über einen Eintrag in dem EU Business Register zustandekommt. Vertragslaufzeit: 3 Jahre. Kostenpunkt: 995 € pro Jahr. Diese nicht unwichtige Information ist aber derart versteckt, dass sie leicht übersehen werden kann. Unserer Ansicht nach, ist dies auch so beabsichtigt.

Zahlungsaufforderung von EU Businesss Register

Wer das Formular unterschrieben hat, erhält nachfolgend eine mit “Invoice” beschriebene und mit “EU Business Register” überschriebene Zahlungsaufforderung. Diese ist vollständig auf englisch geschrieben. Bei dem Begriff “Invoice” handelt es sich um den englischen Begriff für “Rechnung”. Abgerechnet werden 995 € ohne Mehrwertsteuer. Weigert sich der Betroffene innerhalb des Zahlungsfrist von 28 Tagen zu zahlen, wird er eine als “Reminder” bezeichnete Zahlungserinnerung bzw. Mahnung erhalten. Es sollte nicht erwartet werden, dass sich die Angelegenheit von alleine erledigt.

Beauftragung der Waldberg & Hirsch Global Collections Ltd.

Bei besonders hartnäckigen Zahlungsverweigerern geht die EU Business Services Ltd. soweit ein Inkassounternehmen einzuschalten, um zu versuchen, an ihre Forderung wegen des Eintrags im EU Business Register zu gelangen. Bei der Inkassofirma handelt es sich um die Waldberg & Hirsch Global Collections Ltd. aus den Niederlanden. Im Übrigen wird auch in den Zahlungsaufforderungen von Waldberg & Hirsch die SEO Marketing SL als Zahlungsempfängerin angegeben.

Lesen Sie hier mehr über die Firma: Mahnung von Waldberg & Hirsch Global Collections Ltd.

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