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Anwaltliche Hilfe gegen Schreiben der Firmenredaktion online.

Berlin, 03.01.2019: Mit dem Slogan “Telefonbuch Online – Ihr Online Portal – Regional und Europaweit” geht die Firmenredaktion online für ihr Branchenbuch unter Gewerbetreibenden und Freiberuflern auf Kundenfang. Das Branchenbuch findet sich auf www.firmenredaktion-online.com. Um an Kunden für dieses Verzeichnis zu gelangen, wendet sich die Firmenredaktion online per Telefonanruf an Gewerbetreibende und Freiberufler.

Anschrift der Firmenredaktion online

Als Geschäftsadresse gibt das Unternehmen folgende Anschrift an:

Firmenredaktion online
Teobaldo Power
C.C. Sonnenland
35100 Maspalomas, Spanien

Geschäftsführer des Branchenbuchanbieters ist ein Herr Hendrichs.

Telefontrick der Firmenredaktion online

Der Trick der Firmenredaktion online liegt nach Angaben unserer Mandantschaft darin, dass der Mitarbeiter des Unternehmens am Telefon gezielt den Eindruck vermittle, dass bereits ein Vertrag zu dem Unternehmen bestehe. Da der Eintrag nicht gekündigt worden sei, werde dieser nunmehr kostenpflichtig. Um einer langen und teuren Vertragslaufzeit aus dem Weg zu gehen, biete der Mitarbeiter der Firmenredaktion online die Reduzierung der Vertragslaufzeit an. Der völlig überrumpelte Gewerbetreibende kann aufgrund des Gesprächs schnell zu der Meinung kommen, tatsächlich vergessen zu haben, einen Vertrag über einen Branchenbucheintrag gekündigt zu haben. In dem Glauben erhebliche Kosten zu sparen, wird er daher auf das Angebot eingehen.

Rechnung der Firmenredaktion online wegen Firmeneintrag

Fällt ein Gewerbetreibender oder Freiberufler auf den Telefontrick der Firmenredaktion online herein, erhält derjenige nach dem Telefonat eine Rechnung über einen 12-monatigen Firmeneintrag mit Suchoptimierung. Kostenpunkt des Eintrags: 399 EUR brutto. Zwar verlängert sich der Eintrag um jeweils ein Jahr laut den AGB der Firmenredaktion online, wenn er nicht ein Monat vor Vertragsablauf gekündigt wird. In der Regel enthält die Rechnung aber die abweichende Vereinbarung, dass der Eintrag automatisch nach einem Jahr endet.

Gesprächsmitschnitt soll telefonischen Vertragsschluss nachweisen

Um den telefonischen Vertragsschluss nachweisen zu können, wird die Bestätigung des Vertrags durch den Gewerbetreibenden oder Freiberufler mitgeschnitten. Die Firmenredaktion online hat es dabei auf den Mitschnitt des Wörtchens „Ja“ abgesehen, um mit der Bandaufnahme anschließend ihre Forderung legitimieren zu können. Natürlich ist die vorangegangene Täuschung nicht mit aufgezeichnet worden.

Zahlungsaufforderung der City Inkasso GmbH

Die Firmenredaktion online schreckt nicht davor zurück zahlungsunwillige Betroffene durch die Beauftragung der City Inkasso GmbH zusätzlich unter Druck zu setzen. Das Inkassobüro verschickt an die Betroffenen eine Zahlungsaufforderung. Durch diese wird unter Androhung eines Gerichtsverfahrens und eines negativen Schufa-Eintrags zur fristgerechten Zahlung der offenen Forderung angemahnt.

Lesen Sie mehr über das Inkassounternehmen hier: City Inkasso GmbH für mehre Branchenbuchanbieter tätig.

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text?
Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 248,50 Euro (208,82 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Tel.+49 (0)30 31 00 44 00Nachricht senden
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