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Anwaltliche Hilfe gegen Schreiben der ABI GmbH

Berlin, 04.08.2021: Bei der Aktuelle Bürger Infomedien GmbH (kurz: ABI GmbH) handelt es sich um eine Werbeagentur, welche nach eigenen Angaben eine Bürgerinfo-Faltbroschüre herausgibt oder Erste-Hilfe-Wandkästen aufstellt. In den Werbeobjekten können Gewerbetreibende und Freiberufler Anzeigen schalten. Welche Leistung die ABI GmbH aber genau erbringt, ist unklar.

Anschrift der ABI GmbH

Die Adresse der Aktuelle Bürger Infomedien GmbH lautet:

ABI GmbH
Höhenweg 2b
8834 Schindellegi, Schweiz

Ursprünglich war die Firma unter folgender Adresse ansässig:

Aktuelle Bürger Infomedien GmbH
Untere Paulistraße 29
8834 Schindellegi, Schweiz

Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.

Formular der ABI GmbH

Um an Kunden für eine Anzeigenschaltung zu gelangen, versendet die Aktuelle Bürger Infomedien GmbH Formulare an Gewerbetreibende und Freiberufler. Diese ist mit “abi” und “Anzeigenauftrag” überschrieben und enthält deutlich sichtbar die Textvorlage zu einer Anzeige. Daneben enthält das Formular viel kleingedruckten Fließtext. Laut dem Formular geht es um eine Bürgerinfo-Faltbroschüre, die in einer bestimmten Postleitzahlenzone mit einer Auflagenstärke von mindestens 4.000 Stück an Haushalte verteilt werden soll. Die Vertragslaufzeit beträgt zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit soll die Bürgerinfo-Faltbroschüre im halbjährlichen Rhythmus viermal verteilt werden.

Möglichkeit des Vertragsrücktritts

Die Aktuelle Bürger Infomedien GmbH gewährt ihren Kunden großzügig ein Recht zum Vertragsrücktritt. Die Betroffen müssen dazu innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Formulars schriftlich und unter Angabe genauer Gründe den Rücktritt erklären. Ungewiss bleibt, was für Gründe “genau” sind.

Rechnung von abi – Aktuelle Bürger Infomedien GmbH

Wer das Formular der ABI GmbH unterschrieben hat und vom vertraglichen Rücktrittsrecht keinen Gebrauch gemacht hat, erhält nachfolgend eine Rechnung. Durch diese wird neben dem Anzeigenfeld eine Satz- und Farbpauschale abgerechnet, was eine Rechnungssumme von über 1.000 EUR ergeben kann. Interessanterweise spricht die Rechnung im Einleitungstext eher ungenau von der Realisierung einer Bürger-Informations-Maßnahme. Später ist die Rede von Erste-Hilfe-Wandkästen, die an ausgesuchte Kindergärten ausgegeben werden. Nun ist völlig unklar, über was der Betroffene einen Anzeigenvertrag mit der ABI GmbH abgeschlossen hat. Geht es, wie im Formular beschrieben, um eine Bürgerinfo-Faltbroschüre oder, wie in der Rechnung geschrieben, um Erste-Hilfe-Wandkästen? Die Betroffenen sollen bewusst im Unklaren gelassen werden.

Zahlungserinnerung und Mahnung der Aktuelle Bürger Infomedien GmbH

Weigern sich Betroffene die Rechnung zu bezahlen, werden sie nachfolgend von der Aktuelle Bürger Infomedien GmbH zunächst eine Zahlungserinnerung und später Mahnungen erhalten. Betroffene sollten sich also bewusst machen, dass die Angelegenheit nicht durch Schweigen gelöst werden kann.

Beauftragung der Inkasso 24 AG

Um zusätzlichen Druck auf zahlungsunwillige Kunden auszuüben, beauftragt die Aktuelle Bürger Infomedien GmbH die Inkasso 24 AG. Diese hat den Auftrag, offenstehende Forderungen einzutreiben.

Lesen Sie hier mehr über das Inkassounternehmen: Forderungseintreibung durch Inkasso 24

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text? Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 248,50 Euro (208,82 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Tel.+49 (0)30 31 00 44 00Nachricht senden
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