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Anwalt hilft gegen Schreiben der Stadt Media Verlag GmbH.

Berlin, 31.01.2019: Die Stadt Media Verlag GmbH vertreibt nach eigenen Angaben “Kreis-Stadtinformationskarten”. Dabei handelt es sich wohl um eine Werbebroschüre, die an Behörden, Handel und Handwerk ausgeliefert werden soll. Inhalt der “Kreis-Stadtinformationskarten” sollen Anzeigen von Gewerbetreibenden und Freiberuflern sein. Um an Anzeigenkunden zu gelangen, verschickt die Stadt Media Verlag GmbH nach telefonischer Kontaktaufnahme ein Formular, in welchem eine Anzeige abgedruckt ist. Die Anzeige soll geprüft und das Formular unterschrieben an das Unternehmen zurückgeschickt werden. Wer dem aber nachkommt, hat nach Auffassung der Stadt Media Verlag GmbH einen Anzeigenauftrag erteilt.

Anschrift der Stadt Media Verlag GmbH

Das Unternehmen findet sich unter folgender Adresse:

Stadt Media Verlag GmbH
Becherstraße 9
40476 Düsseldorf

Daneben wird noch folgende ausländische Anschrift angegeben, die auf die Herkunft der Hintermänner hindeutet:

Stadt Media Verlag GmbH
Vasil-Kanchov-Str. 12
2800 Sadancki, Bulgarien

Zweifelhafte Werbewirksamkeit der “Kreis-Stadtinformationskarten”

Die Werbewirksamkeit der von der Stadt Media Verlag GmbH vertriebenen “Kreis-Stadtinformationskarten” dürfte äußerst gering sein. Denn lediglich 150 Exemplare sollen pro Auflage in einem Postleitzahlengebiet verteilt werden. Zu beachten ist zudem, dass für die Auslieferungsstellen keine Pflicht besteht, die Werbebroschüre auszulegen. Auch auf die Dauer der Auslage hat die Stadt Media Verlag GmbH keinen Einfluss. Die Werbewirksamkeit der Broschüre ist daher mehr als zweifelhaft.

Rechnung der Stadt Media Verlag GmbH

Hat ein Gewerbetreibender oder Freiberufler das Formular der Stadt Media Verlag GmbH unterschrieben, hat er damit nach Ansicht der Firma einen Anzeigenvertrag abgeschlossen und erhält eine Rechnung. Mit dieser wird neben einer “Anzeige Stadtinformation” noch Satz- und Reprokosten sowie Auslieferungskosten abgerechnet. Insgesamt wird ein Betrag von 803,00 EUR netto in Rechnung gestellt. Da die “Stadtinformation” innerhalb des Vertragsjahrs zweimal aufgelegt werden soll, wird der Betroffene zumindest noch eine weitere Rechnung erhalten. Sollte nicht rechtzeitig gekündigt werden, drohen noch weitere Rechnungen der Stadt Media Verlag GmbH.

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