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Anwalt hilft gegen Schreiben der City-Verlag24 GmbH

Berlin, 11.08.2021: Im Auftrag unterschiedlicher Firmen, wie etwa GCS Time oder STADT Marketing, stellt die City-Verlag24 GmbH Rechnungen an Gewerbetreibende und Freiberufler. Dabei geht es um einen Anzeigenauftrag mit der jeweiligen Werbeagentur. Die Betroffenen sollen eine Anzeige in einem Werbeobjekt namens “Bürger Info Folder” bzw. “Bürgerinformationsfolder” beauftragt haben. Der Folder soll innerhalb eines bestimmten Gebiets durch die Deutsche Post verteilt werden.

Anschrift der City-Verlag24 GmbH

Die Adresse der City-Verlag24 GmbH lautet:

City-Verlag24 GmbH
Lyoner Str. 14
60528 Frankfurt a.M.

Als Geschäftsführer ist Herr Jürgen Hehn benannt.

Anschrift der GCS Time

Die GCS Time firmiert unter folgender Adresse:

GCS Time
9209/1 Sok. No. 7
Karabaglar, Türkei

Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.

Anschrift der STADT Marketing

Unter folgender Adresse firmiert die STADT Marketing:

Stadt Marketing
Hunat mah Yeni Su sok Dünya Is Merkezi 1/29 Melikgazi
38030 Kayseri, Türkei

Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.

Anzeigenauftrag der Werbeagenturen

Der Anzeigenauftrag der GCS Time und STADT Marketing beinhaltet innerhalb der einjährigen Vertragslaufzeit die dreimalige Veröffentlichung der Anzeige in einer Bürgerbroschüre. Dabei ist zu beachten, dass jede Veröffentlichung, also jede Auflage, kostenpflichtig ist. Der Betroffene erhält daher insgesamt dreimal eine Rechnung von der City-Verlag24 GmbH. Zudem verlängert sich der Anzeigenvertrag um ein weiteres Jahr, sollte er nicht drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Diese durchaus wichtigen Vertragsbestandteile stehen im kleingedruckten Fließtext des Auftragsformulars und können somit leicht übersehen werden.

Rücktrittsrecht von 14 Tagen

Die Betroffenen haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Erteilung des Anzeigenauftrags vom Vertrag zurückzutreten. Ein entsprechendes Rücktrittsrecht gewährt die GCS Time und STADT Marketing. Damit kann die Stellung einer Rechnung durch die City-Verlag24 GmbH verhindert werden. Das Problem daran ist nur, dass die Betroffenen in der Regel erst nach Ablauf der 14 Tage die Rechnung erhalten und somit von Anzeigenvertrag erfahren. Das Rücktrittsrecht dürfte daher regelmäßig wertlos sein.

Vertragsstornierung durch City-Verlag24 GmbH

Es bestehen gute Chancen, sich gegen die Forderung der City-Verlag24 GmbH wehren zu können. Wir konnten jedenfalls bisher erreichen, dass die Firma auf sämtliche Forderungen aus dem Anzeigenvertrag verzichtet. Es ist aber nicht zu erwarten, dass die Firma eventuell gezahlte Beträge freiwillig zurückerstattet.

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Tel.+49 (0)30 31 00 44 00Nachricht senden
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