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Wie Sie sich gegen Zahlungsaufforderungen der Media Marketing Ltd. wehren können. Anwalt hilft.

Berlin, 16.08.2021: Die Media Marketing Ltd. verschickt an Gewerbetreibende und Freiberufler Rechnungen wegen einer gebuchten Werbeanzeige bei einer Agentur namens BIS Bürger Info Systeme D.O.O. Die Betroffenen sollen mit der Agentur einen Anzeigenvertrag über ein Werbeobjekt namens Bürger-Info-Programm abgeschlossen haben. Mit der Rechnung versendet die Media Marketing Ltd. einen Korrekturabzug. Dieser sollte, selbst wenn die abgebildete Anzeige einen Fehler beinhalten sollte, nicht unterschrieben zurückgesendet werden.

Anschrift der Media Marketing

Die Media Marketing Ltd. firmiert unter folgender Adresse:

Media Marketing Ltd.
7 Clitheroe Road
London SW9 9DY, Vereinigtes Königreich

Dazu gibt das Unternehmen folgende Postanschrift an:

Media Marketing Ltd.
Lytchett House
13 Freeland Park,
Wareham Road
Poole BH16 6FA, Vereinigtes Königreich

Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.

Anschrift der Werbeagentur

Unter folgender Anschrift findet sich die BIS Bürger Info Systeme D.O.O.:

BIS Bürger Info Systeme D.O.O.
Jurija Gagarina 231
11197 Belgrad, Serbien

Auch dieses Unternehmen benennt keinen Geschäftsführer

Anzeigenauftrag mit BIS Bürger Info Systeme

Um an Kunden für das Werbeobjekt Bürger-Info-Programm zu gelangen, meldet sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin der BIS Bürger Info Systeme D.O.O. zunächst telefonisch bei Gewerbetreibende und Freiberufler. Dieses Telefonat dient zur Vorbereitung der Versendung eines Formulars, welches mit “BÜRGER-INFO-PROGRAMM/ANZEIGENAUFTRAG” überschrieben ist. Das Formular enthält neben viel kleingedrucktem Text prominent platziert eine Vorlage für die Werbeanzeige. In dem kleingedruckten Text aber befinden sich die interessanten Informationen. So ist darin zu lesen, dass mit Unterzeichnung des Formulars ein Vertrag über eine Werbeanzeige in dem Werbeobjekt Bürger-Info-Programm zustandekommen, dass der Vertrag eine Mindestlaufzeit von einem Jahr haben und dass innerhalb eines Vertragsjahrs die Werbebroschüre dreimal ausgeliefert werden soll. Dabei ist jede einzelne Auflage kostenpflichtig.

Rechnungsstellung durch Media Marketing    

Mit der Rechnung macht die Media Marketing Ltd. einen Betrag in Höhe von 1.105,00 EUR geltend, wobei zu beachten ist, dass dies der Preis für jede der drei Auflagen ist. Der Betroffene erhält also insgesamt dreimal eine Rechnung in dieser Höhe. Wird der Anzeigenvertrag zudem nicht drei Monate vor Ende des Vertragsschlusses schriftlich gekündigt, verlängert er sich um ein weiteres Jahr und somit um drei weitere Auflagen. Die Kosten können demnach noch höher ausfallen.

Rücktrittsrecht vom Anzeigenvertrag

Die Betroffenen haben die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsdatum vom Anzeigenvertrag zurückzutreten. Wird dieses Rücktrittsrecht fristgerecht ausgeübt, ist eine Rechnungsstellung durch die Media Marketing Ltd. nicht zu befürchten. Jedoch erhalten die Betroffenen in der Regel erst nach Erhalt der Rechnung und somit regelmäßig nach Ablauf der 14 Tage Kenntnis vom Anzeigenvertrag. Das Rücktrittsrecht ist daher praktisch wertlos.

Beauftragung der Aktivainkasso GbR

Wer sich als Betroffener hartnäckig weigert, für den Anzeigenvertrag zu zahlen, muss mit der Beauftragung der Aktivainkasso GbR rechnen. Das Inkassobüro wird zwecks Forderungseinzug von der Media Marketing Ltd. eingeschaltet. Die Aktivainkasso GbR versendet mit Ihrem Schreiben eine “Erklärung zur Forderung …” Diese Erklärung sollte weder ausgefüllt noch unterschrieben werden, solange kein anwaltlicher Rat eingeholt wurde.

Lesen Sie hier mehr über das Inkassobüro: Inkassotätigkeit der Aktivainkasso GbR

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