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Anwalt hilft gegen Schreiben in Sachen Norddeutsche Medien GmbH

Berlin, 02.06.2021: Im Auftrag von Agenturen namens IKA Media, Medienzentrale Verlag Service oder Print-Media stellt die Norddeutsche Medien GmbH Rechnungen an Gewerbetreibende und Freiberufler. Hintergrund dessen ist ein Vertrag über eine Anzeige in einer Werbebroschüre namens “Bürgerinfo-Folder”. Angeblich bringen die Agenturen diese Broschüre mit einer Stückzahl von 1.000 pro Auflage heraus. Sowohl bei der IKA Media als auch bei der Medienzentrale Verlag Service und Print-Media handelt es sich um in der Türkei ansässige Unternehmen.

Anschrift der Norddeutsche Medien GmbH

Die Norddeutsche Medien GmbH hat folgenden Firmensitz:

Norddeutsche Medien GmbH
Ballindamm 3
20095 Hamburg

Ursprünglich hatte die Firma die Rechtsform einer UG und firmierte unter folgender Anschrift:

Norddeutsche Medien UG
Bodenheimer Straße 43
28199 Bremen

Geschäftsführer der Firma ist ein Herr Michael Blume.

Anschrift der IKA Media

Die IKA Media soll an folgender Anschrift ansässig sein:

IKA Media
Akinci Bayiri Sok. No 10/6
34394 Istanbul, Türkei

Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.

Anschrift der Medienzentrale Verlag Service

Die Medienzentrale Verlag Service firmiert unter folgender Anschrift:

Medienzentrale Verlag Service
Hunat mah yenisu sk dünya is merkezi A block No: 1/29
Melikgazi Kayseri, Türkei

Ein Geschäftsführer wird nicht benannt.

Anschrift der Print-Media

Der Firmensitz der Print-Media soll angeblich an der selben Adresse sein, wie der der Medienzentrale Verlag Service:

Print-Media
Hunat mah yenisu sk dünya is merkezi A block No: 1/29
Melikgazi Kayseri, Türkei

Ein Geschäftsführer wird ebenfalls nicht benannt.

Anzeigenvertrag mit Werbeagenturen

Um an Kunden für die Werbebroschüre “Bürgerinfo-Folder” zu gelangen, verschickt die IKA Media, die Medienzentrale Verlag Service und die Print-Media nach in der Regel vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme ein Formular. Dieses beinhaltet neben viel kleingedrucktem Fließtext sehr prominent eine Anzeigenvorlage. Interessanterweise kommt aus dem Formular auf den ersten Blick nicht hervor, von wem es stammt. Der Hinweis auf die Werbeagenturen findet sich versteckt am unteren Rand des Formulars.

Auftragsbestätigung und Rechnung wegen Anzeige in “Bürgerinfo-Folder”

Wer eines der Formulare der Werbeagenturen unterschrieben zurückgesendet hat, erhält nachfolgend ein mit “Auftragsbestätigung und Rechnung” betiteltes Schreiben der Norddeutsche Medien GmbH. Diese weist auf die bei der jeweiligen Agentur gebuchten Anzeige in dem “Bürgerinfo-Folder” hin und verlangt Zahlung in Höhe von regelmäßig über 1.000,00 EUR. Und wer meint, das mit der Bezahlung dieser Rechnung die Angelegneheit beendet ist, irrt leider. Denn der Anzeigenvertrag mit der IKA Media, der Medienzentrale Verlag Service und er Print Media beinhaltet pro Vertragsjahr drei Auflagen, die jeweils kostenpflichtig sind. Betroffene werden also noch weitere zwei Rechnungen in der Sache von der Norddeutsche Medien GmbH erhalten.

14-tägiges Rücktrittsrecht wird gewährt

Betroffene haben die Möglichkeit nach Vertragsunterzeichnung eine Rechnungsstellung der Norddeutsche Medien GmbH zu verhindern, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsdatum vom Anzeigenvertrag zurücktreten. Sämtliche Agenturen gewähren nämlich ein entsprechendes Rücktrittsrecht.

Vertragsstornierung durch Norddeutsche Medien GmbH

Unsere Kanzlei konnte bisher eine Vertragsstornierung durch die Norddeutsche Medien GmbH erreichen. Zwar weist das Unternehmen unsere Argumente, die gegen das Zustandekommen des Anzeigenvertrags sprechen, zurück. Dennoch erklärt die Norddeutsche Medien GmbH, auf die Fortführung des Anzeigenvertrags verzichten zu wollen. Dies zeigt, dass ein Vorgehen gegen die Forderung sinnvoll und erfolgsversprechend ist.

Sollte aber bereits eine Rechnung bezahlt worden sein, besteht wenig Hoffnung, dass das Unternehmen den Betrag freiwillig zurückerstatten wird.

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