Wie sich sich gegen Schreiben der Verlagsservice MBH UG wehren können. Anwalt hilft.
Berlin, 12.03.2021: Bei der Verlagsservice MBH UG handelt es sich um eine der vielen Firmen, die für dubiose Werbeagenturen Rechnungen stellt. Die Verlagsservice MBH UG ist für eine MP Media, BDN Media oder NT Media tätig. Dabei handelt es sich um in der Türkei ansässige Werbeagenturen die angeblich eine Werbebroschüre namens “Bürger-Info DIN A4-Folder Umweltschutz” herausgeben. Die Broschüre soll durch die Deutsche Post AG an Haushalte einer bestimmten Postleitzahlenzone versendet werden und eine Gesamtauflage von mindestens 3.000 Stück haben.
Anschrift der Verlagsservice MBH UG
Zu finden ist die Verlagsservice MBH UG unter der Anschrift:
Verlagsservice MBH UG
Klosterstraße 14
37269 Eschwege
Der Geschäftsführer des Unternehmens ist ein Herr Michael Blume.
Anschrift der Werbeangenturen
Die MP Media firmiert unter folgender Adresse:
MP Media
Mehmet Akif Ersoy Cad. No: 104/3
41780 Körfez, Türkei
Unter folgender Anschrift findet sich die NT Media:
NT Media
632 Sok. No. 6/A
16120 Bursa, Türkei
Ein Geschäftsführer wird von den Werbeagenturen nicht benannt.
Anzeigenvertrag mit Werbeagenturen
Die Werbeagenturen MP Media, BDN Media und NT Media verschicken nach telefonischem Erstkontakt ein Formular. Darin enthalten ist neben viel kleingedruckten Fließtext eine abgedruckte Anzeige. Aus dem Kleingedruckten wird ersichtlich, dass mit Unterzeichnung des Formulars ein Vertrag über eine Werbeanzeige in dem Werbeobjekt “Bürger-Info DIN A4-Folder Umweltschutz” zustandekommen soll. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. In dieser Zeit soll die “Bürger-Info” dreimal pro Jahr, also insgesamt sechsmal, ausgeliefert werden. Dabei ist jede einzelne Auflage kostenpflichtig.
Rechnung der Verlagsservice MBH UG
Nach Unterzeichnung des Formulars der Agenturen verschickt die Verlagsservice MBH UG eine Rechnung und Auftragsbestätigung. Es wird die erste Auflage der “Bürger-Info DIN A4-Folder Umweltschutz” zum Preis von regelmäßig 1.314,95 EUR abgerechnet. Da der Anzeigenvertrag insgesamt sechs Auflagen beinhaltet, erhält der Betroffene weitere fünf Rechnungen dieser Höhe. Zudem können die Kosten noch höher ausfallen, wenn der Anzeigenvertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird. Denn der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr und somit um weitere drei Auflagen.
Keine Rechnung bei Widerruf
Die MP Media, BDN Media und NT Media gewähren ihren Kunden aber ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, wodurch eine Rechnungstellung durch die Verlagsservice MBH UG verhindert werden kann. Der Rücktritt muss innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsdatum erklärt werden, um vom Anzeigenvertrag erfolgreich zurückzutreten. Das Problem an der Sache ist, dass die Betroffenen in der Regel erst nach Rechnungsstellung von dem Vertragsschluss mit den Agenturen erfahren. Zu diesem Zeitpunkt ist das Widerrufsrecht aber regelmäßig schon abgelaufen. Das Rücktrittsrecht ist somit faktisch wertlos.
Vertragsstornierung aus Kulanz
Wir konnten bisher erreichen, dass die Verlagsservice MBH UG “aus Kulanz” auf ihre Forderung aus dem angeblichen Anzeigenvertrag verzichtet und die Rechnung storniert. Auf die Fortführung des Vertrags wird generell verzichtet. Dies zeigt, dass ein Vorgehen gegen die Forderung der Verlagsservice MBH UG erfolgsversprechend und damit sinnvoll ist.
Beauftragung der Aktivainkasso GbR
Wer sich auf “stumm” stellt und sich weigert die Forderung der Verlagsservice MBH UG zu begleichen, kann Post von der Aktivainkasso GbR erhalten. Das in dieser Branche bekannte Inkassobüro versucht, die offenen Forderung wegen des Anzeigenvertrags von den Kunden einzutreiben.
Lesen Sie hier mehr über die Aktivainkasso GbR: Inkassotätigkeit der Aktivainkasso GbR
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