Gewerbetreibende erhalten vielfach Post, in denen für Werbeanzeigen oder Werbeverträge geworben wird.
Oft als Korrekturformulare gestaltet, suggerieren diese Schreiben, dass bereits ein Vertrag besteht. Schickt man sie zurück, erhält man kostspielige Rechnungen über teilweise fragwürdige Leistungen?
Wir helfen Ihnen diese Verträge günstig wieder los zu werden!
Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat sich unter anderem auf die Hilfe von Gewerbetreibenden und Freiberuflern spezialisiert, die Probleme mit ungewollten Anzeigenverträgen oder Werbeverträgen haben.
Die Werbeanzeigen-Falle
Eine weitverbreitete Masche ist der Trick mit den Werbeverträgen bzw. Anzeigenverträgen. Eine Vielzahl von Unternehmen verschickt an Gewerbetreibende und Freiberufler Korrekturfaxe für einen Anzeigenvertrag in einer Werbebroschüre oder einer Infotafel. In dem Formular ist oft eine Anzeige abgebildet, die tatsächlich in der Form mal geschaltet war oder immer noch geschaltet ist. Dadurch wird gezielt der Eindruck vermittelt, dass zum Unternehmen ein Vertragsverhältnis besteht. In der Regel erfolgt zudem vor Zusendung des Korrekturfaxes ein Anruf von dem Unternehmen. Vereinzelt werden auch Außendienstmitarbeiter eingesetzt.
Achtung: Oft kommen mehrere Rechnungen
Was viele auch übersehen ist der Umstand, dass der Vertrag nicht nur über eine Auflage der Werbebroschüre geht. Vielmehr beinhaltet der Anzeigenvertrag mehrere Auflagen während der Vertragslaufzeit. Für jede dieser Auflagen wird eine Rechnung gestellt.
Sie möchten einen ungewollten Anzeigenvertrag los werden?
Wenn Sie sich von einen oben beschriebenen ungewollten Anzeigenvertrag wieder lösen möchten, weil sich “über den Tisch gezogen” fühlen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie können uns telefonisch unter +49 (0)30 31 00 44 00 erreichen.
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