FHG Inkasso GmbH verschickt Zahlungsaufforderung im Auftrag der Druckstudio Streit S.àr.l.




(Noch nicht bewertet)Druckstudio Streit S.àr.l. beauftragt Inkassounternehmen mit Forderungseinzug
Die Druckstudio Streit S.àr.l. hat die FHG Inkasso GmbH damit beaufragt, angeblich offene Forderungen einzuziehen. Hintergrund dessen ist ein – unter Umständen unabsichtlich – mit der Druckstudio Streit S.àr.l. abgeschlossener Anzeigenvertrag über ein Werbeobjekt namens “Notrufinfoflyer”. Die FHG Inkasso GmbH verlangt mit ihrer Zahlungsaufforderung nunmehr die fristgerechte Begleichung der Forderung zuzüglich diverser Gebühren und Pauschalen.
Anwaltliche Hilfe
Wer ein Schreiben der FHG Inkasso GmbH wegen einer angeblich bei der Druckstudio Streit S.àr.l. beauftragten Werbeanzeige in einem “Notrufinfoflyer” erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur FHG Inkasso GmbH und zur Druckstudio Streit S.àr.l.




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