Berlin, 31.01.2019 Die SWE Netz GmbH verschickt an Gewerbetreibende und Freiberufler Rechnungen wegen eines Anzeigenvertrags über ein Werbeobjekt „Bürger-Info 4-seitiger A4-Folder“. Der Vertrag soll mit der Firma Wenko Media SRL abgeschlossen worden sein. Tatsächlich werden die Betroffenen wohl ein Formular dieser Firma erhalten und es unterschrieben haben.
Die SWE Netz GmbH findet sich unter der Adresse:
SWE Netz GmbH
Frankenstraße 13
55545 Bad Kreuznach
Der Geschäftsführer des Unternehmens ist ein Herr Stefan Altmaier.
Die Wenko Media SRL firmiert unter folgender Anschrift:
Wenko Media SRL
Johannes Honterus 37
551019 Medias, Rumänien
Ein Geschäftsführer wird nicht genannt.
Formular der Wenko Media SRL
Das Formular der Wenko Media SRL ist mit “Bürger-Info-Serie / Anzeigenauftrag” überschrieben und beinhaltet eine abgedruckte Anzeige. Zudem befindet sich viel Kleingedrucktes auf dem Formular. Aus diesem wird ersichtlich, dass mit Unterzeichnung des Formulars ein Vertrag über eine Werbeanzeige in dem Werbeobjekt “Bürger-Info” zustandekommen soll. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von einem Jahr. In dieser Zeit soll die “Bürger-Info” dreimal ausgeliefert werden. Dabei ist jede einzelne Auflage kostenpflichtig. Jede Auflage soll eine Stärke von 1.000 Stück haben und in einem bestimmten Postleitzahlengebiet durch Postwurfsendungen der Deutschen Post verteilt werden.
Rechnung der SWE Netz GmbH
Wer das Formular unterzeichnet hat, erhält nachfolgend eine Rechnung und den Korrekturabzug zum Anzeigenvertrag von der SWE Netz GmbH. Abgerechnet wird ein Betrag von 1.314,95 Euro, wobei zu beachten ist, dass dies der Preis für jede der drei Auflagen ist. Der Betroffene erhält also insgesamt dreimal eine Rechnung in dieser Höhe. Die Kosten können noch höher ausfallen, wenn der Anzeigenvertrag nicht rechtzeitig gekündigt wird. Andernfalls verlängert er sich um ein weiteres Jahr und somit um weitere drei Auflagen.
Keine Rechnung bei Widerruf
Eine Rechnungsstellung durch die SWE Netz GmbH kann durch Erklärung eines Widerrufs verhindert werden. Die Wenko Media SRL gewährt nämlich seinen Kunden ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Dieser muss innerhalb von 14 Tagen ab Auftragsdatum erklärt werden, um vom Anzeigenvertrag erfolgreich zurückzutreten. Das Probelm an der Sache ist, dass die Betroffenen in der Regel erst nach Rechnungsstellung von dem Vertragsschluss mit der Wenko Media SRL erfahren. Zu diesem Zeitpunkt ist das Widerrufsrecht aber regelmäßig schon abgelaufen. Das Recht ist somit faktisch wertlos.
Vertragsstornierung durch SWE Netz GmbH
Unserer Kanzlei ist es gelungen, dass die SWE Netz GmbH den Anzeigenvertrag storniert und somit auf ihre Forderung verzichtet. Dies zeigt, dass ein Vorgehen gegen Zahlungsaufforderungen der SWE Netz GmbH lohnt.
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