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Der Trick mit den Online-Branchenbüchern / Internetverzeichnissen

Einer unserer Schwerpunkte ist die Hilfe für Gewerbetreibende und Freiberufler gegen Firmen, die mit unlauteren Mitteln versuchen, Verträge über Branchenbucheinträge in einem Internetverzeichnis abzuschließen.

Die Masche der unlauteren Branchenbuchanbieter lässt sich in zwei Vorgehensweisen aufteilen:

Die einen Firmen verschicken per Fax Formulare, die zur Ergänzung und Korrektur der Firmendaten auffordern. Manche der Formulare sehen amtlich aus, so dass viele glauben, sie müßten für eine Behörde ihre Firmendaten bestätigen bzw. korrigieren. Einge andere Formulare vermitteln den Eindruck als würde bereits eine Geschäftsbeziehung bestehen und es müssten nur Daten korrigiert werden. Oft sind diese Schreiben mit dem Wort „Korrekturabzug“ überschrieben.

Andere Anbieter melden sich telefonisch, um an Kunden für das jeweilige Branchenverzeichnis zu kommen. Dabei kommt es dem jeweiligen Anbieter darauf an, dass der Angerufene einer Gesprächsaufzeichnung zustimmt, in der er mehrere Fragen mit „ja“ beantworten soll. Diese Aufzeichnung soll als Beweismittel für das Zustandekommen eines Vertrags über einen Branchenbucheintrag dienen.

Achtung: Oft kommen mehrere Rechnungen

Was viele auch übersehen ist der Umstand, dass die Eintrage in vielen Online-Branchenbuchverzeichnissen oft mehrere Jahre laufen. Je nach Anbieter kommt zunächst nur die Rechnung für das erste Jahr. Viele zahlen diese Rechnung dann zähneknirschend. Kommt dann ein Jahr später eine weitere Rechnung wird der Ärger noch größer. Wehren Sie sich, wenn Sie sich reingelegt fühlen und Sie meinen es wurde mit “unlauteren Mitteln” gearbeitet.

Sie möchten einen ungewollten Branchbucheintrag los werden?

Wenn Sie sich von einem Vertrag über einen Branchenbucheintrag wieder lösen möchten, weil sich „über den Tisch gezogen“ fühlen, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Sie können uns telefonisch unter +49 (0)30 31 00 44 00 erreichen.

Lesen Sie hier mehr zum Thema: Verträge mit Branchenbüchern anfechten

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