I. K. Mediendienst GmbH verlangt Zahlung des offenen Rechnungsbetrags
Mahnung wegen Werbeeintrags im Internet-Branchenbuch
Ist ein Gewerbetreibender oder Freiberufler auf die I.K. Mediendienst GmbH hereingefallen und soll er für einen angeblich beauftragten Werbeeintrag in dem Internet-Branchenbuch www.firmendienst-portal.de zahlen, kann bei Zahlungsverweigerung nach einer Mahnung schnell eine 2. Mahnung folgen. Neben dem offenen Rechnungsbetrag verlangt die I.K. Mediendienst GmbH eine weitere Mahngebühr von 10 EUR. Als Frist setzt das Unternehmen eine Woche, wobei unklar bleibt, ab wann diese Frist beginnt. Die Frist kann mit dem Datum der 2. Mahnung oder dem Tag des Zugangs des Schreibens zu laufen anfangen. Im Falle der nicht fristgerechten Zahlung, droht die I.K. Mediendienst GmbH mit der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens.
Anwaltliche Hilfe
Wer eine 2. Mahnung oder sonstige Zahlungsaufforderung der I.K. Mediendienst GmbH wegen eines ungewollt beauftragten Werbeeintrags erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
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