Branchenportal24 der BBZ Verlagsgesellschaft mbH und Co. KG stellt Rechnung
Rechnungen wegen Brancheneintrags
Gewerbetreibende und Freiberufler können derzeit Rechnungen von einer Firma namens Branchenportal24 erhalten. Das Unternehmen wirbt mit dem Slogan “Ihr Werbepartner im Internet” und damit Google Partner zu sein. Die Betroffenen sollen für einen Brancheneintrag Komfort in dem Internet-Verzeichnis zahlen. Hinter dem Branchenportal24 steckt die BBZ Verlagsgesellschaft mbH und Co. KG. Diese betreibt ebenfalls das Verzeichnis Teambusiness24. Das Unternehmen geht mittels telefonischer Kalt-Akquise auf Kundenfang. Die Angerufenen werden in ein Gespräch verwickelt, dessen 2. Teil in einer Audiodatei aufgezeichnet wird. Während dieser Aufzeichnung wird das Gespräch so gelenkt, dass die Betroffenen die geschlossenen Fragen stets mit “ja” beantworten. Diese Aufzeichnung wird dann als “Nachweis” für einen Vertragsschluss herangezogen, auch wenn die Angerufenen keinen Vertrag schließen wollten.
Inkasso-Mahnungen durch Creditreform, ETI Experts u.a.
Wenige Tage auf das Telefongespräch folgt dann die Rechnung. Weigern sich die Betroffenen, die Rechnung zu zahlen, wird erklärt, dass der Vertrag nicht widerrufen werden kann und für den Fall der Nichtzahlung mit gerichtlichen Schritten oder Einschaltung eines Inkasso-Unternehmens gedroht. Zahlen Betroffene die Rechnung nicht, kommt es vor, dass sich Inkasso-Unternehmen, wie die Inkassoabteilung der Creditreform oder ETI-Experts GmbH bei den Betroffenen melden und die Forderungen durchsetzen wollen.
Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, gegen solche Forderungen vorzugehen.
Anwaltliche Hilfe
Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung in Sachen Branchenportal24 wegen eines angeblich beauftragten kostenpflichtigen Brancheneintrags Komfort erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.
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