Anwalt hilft gegen Schreiben in Sachen Deutsches Branchenportal

Deutsches Branchenportal der Net Partner GmbH

Net Partner GmbH betreibt Branchenverzeichnis “Deutsches Branchenportal”

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Rechnung wegen Premiumeintrags

Die Net Partner GmbH ist uns als Betreiberin eines Branchenverzeichnisses im Internet bekannt. Das Verzeichnis heißt “Deutsches Branchenportal” und soll laut Rechnung der Firma unter www.deutschesbranchenportal.com zu finden sein. Tatsächlich ist es aber unter der Adresse www.deutschesfirmenverzeichnis.com aufrufbar. Haben Gewerbetreibende oder Freiberufler eine Rechnung von der Net Partner GmbH erhalten, werden sie wohl einen Telefonanruf von einem Mitarbeiter der Firma erhalten haben und dabei in die Abo-Falle getappt sein. Wer im Rahmen des Telefongesprächs einer Bandaufnahme zustimmt, wird nachfolgend für einen damit beauftragten Premiumeintrag für das Verzeichnis “Deutsches Branchenportal” zur Zahlung gebeten.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung von der Net Partner GmbH wegen eines angeblich beauftragten kostenpflichtigen Firmeneintrags im Verzeichnis Deutsches Branchenportal erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie mehr dazu in unseren Hauptbeitrag: Net Partner GmbH und das Deutsche Branchenportal

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