Anwaltliche Hilfe gegen Schreiben des Verlags für elektronische Medien Melle in Sachen EBVZ.

EBVZ.DE: Rechnung zur Vertragsverlängerung des Verlags für elektronische Medien Melle

Verlag für elektronische Medien Melle verschickt Rechnung zur Vertragsverlängerung eines Eintrags auf www.ebvz.de

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Rechnung wegen Eintrags auf EBVZ.DE

Wer als Gewerbetreibender oder Freiberufler eine Rechnung zur Vertragsverlängerung in Sachen EBVZ.DE erhält, wird wohl einen Anruf von einem Mitarbeiter des Verlags für elektronische Medien Melle erhalten und dabei unabsichtlich einen Vertrag über einen Eintrag auf www.ebvz.de abgeschlossen haben. Der Verlag für elektronische Medien Melle tritt unter dem Slogan EBVZ.DE auf und versucht mittels telefonischer Kaltakquise an Kunden für das Branchenverzeichnis zu gelangen. Wer sich weigert die Rechnung zu bezahlen, muss zunächst mit einer Zahlungserinnerung und später mit der Beauftragung der EuroTreuhand Inkasso GmbH oder des Rechtsanwalts Dr. Harald Schneider rechnen.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung des Verlags für elektronische Medien Melle wegen eines Eintrags im Firmenverzeichnis EBVZ.DE erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider, zur EuroTreuhand Inkasso GmbH und zum Verlag für elektronische Medien Melle.

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