Erfolgreiche Abwehr gegen Forderung wegen angeblich beauftragten Eintrags auf www.ebvz.de.
Verlag für elektronische Medien Melle verzichtet auf Forderung
Der Verlag für elektronische Medien Melle hat auf Betreiben der S! Rechtsanwaltsgesellschaft die Rechnung wegen eines angeblich beauftragten Eintrags in einem Internetverzeichnis namens www.ebvz.de storniert. Zudem hat das Unternehmen zugesichert, die eingetragenen Daten aus dem Verzeichnis zu löschen. Ursprünglich hatte der Branchenbuchanbieter 711,62 EUR brutto verlangt. Unserer Ansicht nach besteht die Forderung jedoch nicht, da der Branchenbucheintrag täuschungsbedingt zustandegekommen ist. Die Stornierung der Rechnung zeigt, dass ein Vorgehen gegen den Verlag für elektronische Medien Melle durchaus erfolgsversprechend und somit ratsam ist.
Anwaltliche Hilfe
Wer daher eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung des Verlags für elektronische Medien Melle wegen eines Eintrags im Firmenverzeichnis www.ebvz.de erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zum Verlag für elektronische Medien Melle.