GID-Gewerbeinformationsdienst UG stellt Rechnung wegen Werbeeintrag
Werbeeintrag auf ihrgewerbeportal.de
Gewerbetreibende und Freiberufler können von der GID-Gewerbeinformationsdienst UG eine Rechnung wegen eines Werbeeintrags erhalten. Die Rechnung ist überschrieben mit IHRGEWERBEPORTAL.DE. Dabei handelt es sich um ein Branchenverzeichnis im Internet. Abgerechnet wird ein “Texteintrag” auf der Internetseite www.ihrgewerbeportal.de zum Preis von 598,00 EUR brutto. Hintergrund der Rechnung wird wohl ein Telefonanruf von einem Mitarbeiter der GID-Gewerbeinformationsdienst UG sein, bei dem unter Umständen versehentlich ein Vertrag über den Texteintrag abgeschlossen wurde.
Anwaltliche Hilfe
Wer eine Rechnung der GID-Gewerbeinformationsdienst UG wegen eines Texteintrags im Branchenverzeichnis “IHRGEWERBEPORTAL.DE” erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie mehr über die Firma hier: ihrgewerbeportal.de der GID-Gewerbeinformationsdienst UG
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