Wie Sie sich gegen Rechnungen der GID-Gewerbeinformationsdienst UG wehren können. Anwalt hilft.

Rechnung in Sachen ihrgewerbeportal.de

GID-Gewerbeinformationsdienst UG stellt Rechnung wegen Werbeeintrag

Loading...
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Noch nicht bewertet)

Werbeeintrag auf ihrgewerbeportal.de

Gewerbetreibende und Freiberufler können von der GID-Gewerbeinformationsdienst UG eine Rechnung wegen eines Werbeeintrags erhalten. Die Rechnung ist überschrieben mit IHRGEWERBEPORTAL.DE. Dabei handelt es sich um ein Branchenverzeichnis im Internet. Abgerechnet wird ein “Texteintrag” auf der Internetseite www.ihrgewerbeportal.de zum Preis von 598,00 EUR brutto. Hintergrund der Rechnung wird wohl ein Telefonanruf von einem Mitarbeiter der GID-Gewerbeinformationsdienst UG sein, bei dem unter Umständen versehentlich ein Vertrag über den Texteintrag abgeschlossen wurde.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung der GID-Gewerbeinformationsdienst UG wegen eines Texteintrags im Branchenverzeichnis “IHRGEWERBEPORTAL.DE” erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie mehr über die Firma hier: ihrgewerbeportal.de der GID-Gewerbeinformationsdienst UG

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text?
Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 248,50 Euro (208,82 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Tel.+49 (0)30 31 00 44 00Nachricht senden
Loading...
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (Noch nicht bewertet)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert