Telefonbuch Marketing stellt Rechnung wegen Grundeintrags im “Telefonbuch”




(1 Stimmen, durchschnittlich: 5,00 von 5)Grundeintrag im “Telefonbuch”
Die Telefonbuch Marketing stellt Gewerbetreibenden und Freiberuflern eine Rechnung wegen eines Grundeintrags im Branchenverzeichnis “Telefonbuch”. Das Verzeichnis findet sich im Internet unter www.telefonbuchonline.net. Die Betroffenen werden wohl ein mit “Telefonbuch” überschriebenes Formular der Telefonbuch Marketing erhalten haben, was zur Korrektur und Ergänzung der Firmendaten betreffend des Grundeintrags auffordert. Was dabei übersehen werden kann ist der Umstand, dass der Grundeintrag kostenpflichtig ist. Wer also das Formular unterschreibt und es an die Firma zurück sendet, steckt in der Kostenfalle.
Anwaltliche Hilfe
Wer eine Rechnung der Telefonbuch Marketing wegen eines Grundeintrags im Verzeichnis “Telefonbuch” erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur Telefonbuch Marketing.




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