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Anwaltlicher Rat wegen Mahnungen der Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider

Berlin, 09.01.2019: Die Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider treibt die angeblichen Forderungen gleich mehrerer Branchenbuchanbieter ein. Seine Inkassotätigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass er sich nicht lange mit Floskeln aufhält und gleich mit “allen rechtlich möglichen und gebotenen Konsequenzen” droht. Es folgt in der Regel eine Aufzählung von Maßnahmen, die vor allem das Ziel haben, den zahlungsunwilligen Kunden einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen. So droht Herr Rechtsanwalt Dr. Schneider zum Beispiel die Zwangsvollstreckung, ein Eintrag bei der Schufa, die Beauftragung von Detektiven sowie Langzeitüberwachungen an. Dies alles erfolgt, um Druck aufzubauen.

Anschrift der Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider

Die Anwaltskanzlei findet sich unter folgender Adresse:

Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider
Auf der Papagei 36
53721 Siegburg

Auftraggeber der Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider

Die Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider war und ist für mehrere Branchenbuchanbieter tätig, die im Internet die jeweiligen Verzeichnisse betreiben. Dazu gehören bzw. gehörten:

Sachkundige rechtsanwaltliche Prüfung und Beratung ist ratsam

Wer von Herrn Rechtsanwalt Dr. Schneider ein Schreiben wegen eines behaupteten Brancheneintrags in einem Internet-Branchenverzeichnis erhält, sollte sich am Besten rechtsanwaltlichen Rat einholen.

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