Anwaltlicher Rat wegen Mahnungen der Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider
Berlin, 09.01.2019: Die Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider treibt die angeblichen Forderungen gleich mehrerer Branchenbuchanbieter ein. Seine Inkassotätigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass er sich nicht lange mit Floskeln aufhält und gleich mit “allen rechtlich möglichen und gebotenen Konsequenzen” droht. Es folgt in der Regel eine Aufzählung von Maßnahmen, die vor allem das Ziel haben, den zahlungsunwilligen Kunden einzuschüchtern und zur Zahlung zu bewegen. So droht Herr Rechtsanwalt Dr. Schneider zum Beispiel die Zwangsvollstreckung, ein Eintrag bei der Schufa, die Beauftragung von Detektiven sowie Langzeitüberwachungen an. Dies alles erfolgt, um Druck aufzubauen.
Anschrift der Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider
Die Anwaltskanzlei findet sich unter folgender Adresse:
Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider
Auf der Papagei 36
53721 Siegburg
Auftraggeber der Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider
Die Anwaltskanzlei Dr. Harald Schneider war und ist für mehrere Branchenbuchanbieter tätig, die im Internet die jeweiligen Verzeichnisse betreiben. Dazu gehören bzw. gehörten:
- Gesellschaft für Marketing und Suchmaschinenoptimierung S.L.
- Gesellschaft für Webdesign S.L. in Sachen “wofindo.com”
- Auskunft XL S.L.
- Verlag für virtuelle Dienste
- digitale vertriebs- u. verlagsgesellschaft mbH in Sachen “abvz
- Verlag für elektronische Medien Melle in Sachen “EBVZ”
- Teledeal Media
- Peters Online Verlag GmbH in Sachen “abvz”
- Business Service Media GmbH in Sachen “dbvz”
- deal UP in Sachen “Clever Gefunden”
Sachkundige rechtsanwaltliche Prüfung und Beratung ist ratsam
Wer von Herrn Rechtsanwalt Dr. Schneider ein Schreiben wegen eines behaupteten Brancheneintrags in einem Internet-Branchenverzeichnis erhält, sollte sich am Besten rechtsanwaltlichen Rat einholen.
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