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Vorsicht vor der Datenschutzauskunft-Zentrale

Datenschutzauskunft-Zentrale geht mit DGSVO auf Kundenfang.

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Basisdatenschutz der Datenschutzauskunft-Zentrale

Die Datenschutzauskunft-Zentrale geht mit Hilfe der Datenschutzgrundverordnung (kurz: DGSVO) unter Gewerbetreibenden und Freiberuflern auf Kundenfang. Diese erhalten ein Anschreiben und Formular, welche zur Ergänzung von Daten zum Unternehmen auffordert. Dabei wird an mehreren Stellen auf Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz hingewiesen. Zudem wird durch Setzung von Fristen eine Eilbedürftigkeit suggeriert. Tatsächlich besteht aber keine Pflicht zum Ausfüllen des Formulars. Vielmehr handelt es sich bei der Datenschutzauskunft-Zentrale um ein privates Unternehmen, welches ein Produkt namens “Basisdatenschutz” an den Mann bringen will. 

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung der Datenschutzauskunft-Zentrale wegen eines Basisdatenschutzes erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur Datenschutzauskunft-Zentrale.

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