Anwalt hilft gegen Schreiben der City Inkasso GmbH in Sachen “Firmen Kompass” der Ebiz d.o.o.

Zahlungsaufforderung der City Inkasso GmbH in Sachen “Firmen Kompass”

City Inkasso GmbH treibt im Auftrag der Ebiz d.o.o. offene Forderungen ein

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Ebiz d.o.o. schaltet Inkassobüro ein

Hat ein Gewerbetreibender oder Freiberufler unabsichtlich einen Vertrag mit der Firma Ebiz d.o.o. über einen kostenpflichtigen Branchenbucheintrag in einem Internetverzeichnis namens “Firmen Kompass” abgeschlossen und weigert er sich nachfolgend, die Rechnung zu begleichen, muss er damit rechnen, dass er Post von einem Inkassobüro bekommt. Denn die Ebiz d.o.o. beauftragt bei hartnäckigen Zahlungsverweigerern die City Inkasso GmbH mit dem Forderungseinzug. Diese droht gleich mit einem gerichtlichen Verfahren und negativen SCHUFA-Einträgen, sollte der Betroffene nicht innerhalb der gesetzten Frist zahlen.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungsaufforderung der City Inkasso GmbH wegen eines ungewollt beauftragten Branchenbucheintrags im Branchenregister Firmen Kompass erhält, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur City Inkasso GmbH und zur Ebiz d.o.o.

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