Forderungseinzug aufgrund angeblichen Eintrags im Branchenverzeichnis “Ranking-Bank”




(Noch nicht bewertet)Verlag für virtuelle Dienste beauftragt Inkassobüro
Der Verlag für virtuelle Dienste hat die EuroTreuhand Inkasso GmbH mit dem Forderungseinzug wegen eines angeblich beauftragten Eintrags in einem Branchenverzeichnis namens “Ranking-Bank” beauftragt. Weigert sich ein Betroffener zu zahlen, kann er von dem Inkassobüro eine Zahlungsaufforderung erhalten. Unter Androhung eines negativen SCHUFA-Eintrags verlangt die EuroTreuhand Inkasso GmbH fristgerechte Zahlung.
Anwaltliche Hilfe
Wer eine Zahlungsaufforderung der EuroTreuhand Inkasso GmbH wegen eines angeblich beim Verlag für virtuelle Dienste beauftragten Eintrags auf www.ranking-bank.de erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.
Lesen Sie hier unseren Hauptbeitrag zur EuroTreuhand Inkasso GmbH und zum Verlag für virtuelle Dienste.




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