Anwalt hilft gegen Schreiben der Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l.

Zahlungserinnerung der Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l.

Die Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l. erinnert an offene Rechnung

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Rechnung wegen Anzeigenvertrags

Wer als Gewerbetreibender oder Freiberufler ein Schreiben der Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l. erhält, in dem es um eine offene Rechnung im Zusammenhang mit einer angeblich verteilten Broschüre geht, hat vermutlich vor langer Zeit ein Formular der Firma unterschrieben. Unter dem Vorwand eine Werbeanzeige für eine Bürgerinformationsbroschüre anzubieten, verschickte die Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l. Korrekturfaxe. Wer dieses unterschrieb, hatte damit einen Anzeigenvertrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen. Die Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l. wendet sich nun offenbar an Betroffene, die damals nicht gezahlt hatten und versucht, die Forderungen einzutreiben.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungserinnerung von der Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l. wegen einer Werbeanzeige in einer Bürgerinformationsbroschüre erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur Stadt-Marketing-Konzept S.ar.l.

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