Wie Sie sich gegen Schreiben der GMI – Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH wehren können. Anwalt hilft.

GMI – Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mahnt für O.M.A. Verlags Marketing

O.M.A. Verlags Marketing UG beauftragt GMI – Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH

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Inkassomahnung in Sachen Onlinebranchenauskunft

Die O.M.A. Verlags Marketing UG hat die GMI – Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH mit dem Einzug offener Forderungen wegen eines Vertrags über einen Branchenbucheintrag im Verzeichnis Onlinebrachenauskunft beauftragt. Die GMI – Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH fackelt nicht lange und droht recht schnell mit der Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Diese Drohung sollte durchaus ernst genommen werden. Daher muss spätestens auf das Inkassoschreiben reagiert werden.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Zahlungsaufforderung der GMI – Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH im Auftrag der O.M.A. Verlags Marketing UG erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur GMI – Gesellschaft für Mahn- und Inkassowesen mbH und zur O.M.A. Verlags Marketing UG.

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Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 248,50 Euro (208,82 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

Tel.+49 (0)30 31 00 44 00Nachricht senden
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