Anwaltliche Hilfe gegen Schreiben der Net Partner GmbH

Net Partner GmbH mit “Deutsches Firmenverzeichnis” auf Kundenfang

Rechnung der Net Partner GmbH in Sachen “Deutsches Firmenverzeichnis”

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Rechnung wegen Premiumeintrags

Die Net Partner GmbH trat ursprünglich als Betreiberin eines Branchenverzeichnisses namens “Deutsches Branchenportal” auf. Nunmehr ist das Verzeichnis in “Deutsches Firmenverzeichnis” umbenannt worden. Zu finden ist es unter www.deutschesfirmenverzeichnis.com. Haben Gewerbetreibende oder Freiberufler in dieser Sache eine Rechnung von der Net Partner GmbH erhalten, werden sie wohl einen Telefonanruf von einem Mitarbeiter der Firma erhalten haben und dabei in eine Abo-Falle getappt sein. Nunmher sollen die Betroffenen für einen Premiumeintrag in dem Verzeichnis zahlen.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung von der Net Partner GmbH wegen eines angeblich beauftragten kostenpflichtigen Firmeneintrags im Branchenportal “Deutsches Firmemverzeichnis” erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie mehr dazu in unseren Hauptbeitrag: Net Partner GmbH und das Deutsche Branchenportal/Firmenverzeichnis

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