Wie Sie sich gegen Schreiben der O.M.A. Verlags Marketing wehren können. Anwalt hilft.

O.M.A. Verlags Marketing ändert Rechtsform und Anschrift

O.M.A. Verlags Marketing ändert Rechtsform von UG in GmbH und die Anschrift

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Onlinebranchenauskunft der O.M.A. Verlags Marketing

Die O.M.A. Verlags Marketing hat ihre Rechtsform geändert. Firmierte sie ursprünglich als eine UG, ist sie nunmher eine GmbH. Zudem ändert die Firma ihre Anschrift. Die O.M.A. Verlags Marketing tritt unter dem Slogan “Oma Weiss Alles” als Betreiberin eines Branchenverzeichnisses namens Onlinebranchenauskunft auf. Das Verzeichnis ist unter www.online-branchen-auskunft.de zu finden. Die Firma wirbt mittels telefonischer Kalt-Akquise unter Gewerbetreibenden und Freiberuflern um Kunden für das Verzeichnis. Die Angerufenen sollen einen Vertrag über einen Eintrag in das Branchenbuch abschließen. Dabei hat es die O.M.A. Verlags Marketing auf die Zustimmung zu einer Gesprächsaufzeichnung und damit zu einem Mitschnitt des Wortes “Ja” abgesehen. Wer also der Bandaufnahme zustimmt, steckt in einer Abo-Falle.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung von der O.M.A. Verlags Marketing wegen eines angeblich beauftragten kostenpflichtigen Branchenbucheintrags im Verzeichnis Onlinebranchenauskunft erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie unseren Hauptbeitrag zur O.M.A. Verlags Marketing UG.

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Gern unterstützen wir Sie. Wir sind deutschlandweit tätig und bieten die Übernahme des Mandats für pauschal 248,50 Euro (208,82 Euro netto zzgl. 19 % USt.) an.

Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

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