Wie Sie sich gegen Rechnungen in Sachen Deutsches Onlineportal wehren können. Anwalt hilft.

Rechnung in Sachen Deutsches Onlineportal

Pro Werbe & Marketing GmbH stellt in Sachen Deutsches Onlineportal Rechnungen.

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Deutsches Onlineportal der Pro Werbe & Marketing GmbH

Wer in Sachen Deutsches Onlineportal eine Rechnung wegen eines Auftrags über einen “Premium Plus Eintrag” unter www.deutschesonlineportal.de erhält, wird wohl in die Abo-Falle der Pro Werbe & Marketing GmbH getappt sein. Dieses Unternehmen betreibt nämlich das Branchenverzeichnis. Um an Kunden für das Verzeichnis zu gelangen, meldet sich die Pro Werbe & Marketing GmbH telefonisch bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Diese sollen einer Gesprächsaufzeichnung zustimmen. Ziel dessen ist der Mitschnitt des Wortes “ja”, um nachfolgend eine Rechnung stellen zu können.

Anwaltliche Hilfe

Wer eine Rechnung oder sonstige Zahlungsaufforderung von der Pro Werbe & Marketing GmbH wegen eines angeblich beauftragten kostenpflichtigen Branchenbucheintrags im Verzeichnis Deutsches Onlineportal erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie mehr dazu in unseren Hauptbeitrag: Deutsches Onlineportal der Pro Werbe & Marketing GmbH

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