Anwalt hilft gegen Schreiben der TOP Inkasso GmbH

TOP Inkasso GmbH mahnt für Telefonbuch Marketing

Telefonbuch Marketing beauftragt TOP Inkasso GmbH mit Forderungseinzug

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Inkassoschreiben wegen Eintrags im “Telefonbuch”

Die TOP Inkasso GmbH aus der Schweiz wird von der Telefonbuch Marketing in all den Fällen mit dem Forderungseinzug beauftragt, in denen sich die Betroffenen hartnäckig weigern, für den angeblich abgeschlossenen Vertrag über den Eintrag im Verzeichnis “Telefonbuch” zu zahlen. Neben der ursprünglichen Rechnungssumme macht die TOP Inkasso GmbH noch Mahngebühren und sonstige Kosten geltend, so dass der angeblich geschuldete Betrag schnell die 1.000 EUR übersteigt.

Anwaltliche Hilfe

Wer ein Schreiben der TOP Inkasso GmbH wegen eines Grundeintrags im Verzeichnis “Telefonbuch” erhalten hat, sollte nicht vorschnell zahlen, sondern sich am besten zuerst an einen Anwalt wenden.

Lesen Sie hier mehr über die Telefonbuch Marketing und die TOP Inkasso GmbH.

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit unserem obigen Text?
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Der Erstkontakt ist für Sie in jedem Fall kostenlos!

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