Abmahnung von Sasse und Partner Rechtsanwälte: The Walking Dead Staffel (WVG Medien GmbH)

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Abmahnung wegen Filesharing der Serie “The Walking Dead”

Die Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnen wegen unerlaubten Filesharing der Serie “The Walking Dead” ab. Rechteinhaber ist die WVG Medien GmbH, Neumühlen, 17, 22763 Hamburg. Der Abmahnung ist eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung beigefügt. Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH warnt vor einer voreiligen Unterzeichnung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und rät anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht ausschließen können, dass der angebliche Rechtsverstoß über Ihren Internetzugang erfolgt sein kann.

Vorsicht vor dem Fortsetzungszusammenhang

Die von den Rechtsanwälten Sasse & Partner vorgefertigte Unterlassungserklärung sieht nämlich vor, dass zukünftig in jedem Fall, wenn Ihrer IP-Adresse eine Rechtsverletzung des Verletzten zugeordnet wird, eine Vertragsstrafe von 5.001,- Euro fällig wird – und das in Zukunft jedes Mal. Sollten Ihrer IP-Adresse also in Zukunft drei weitere Filesharings zugeordnet werden, müssen Sie fürchten 15.003,- Euro Vertragsstrafe zahlen zu müssen, obwohl schon die Zuordnung von IP-Adressen in der Praxis keineswegs immer fehlerfrei vorgenommen wird.

Pauschal 800,- Euro zahlen?

Bei Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich ferner pauschal 800,- Euro Schadenersatz zu zahlen. Sicherlich kann im Nachweisfall ein Schadenersatz erheblich höher ausfallen. Dazu muss aber nicht nur der Schaden, sondern auch eine Rechtsverletzung eben auch nachgewiesen werden.

Wie soll ich mich bei einer Abmahnung verhalten?

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH rät in allen Fällen, in denen Sie eine Abmahnung erhalten (egal von welcher Rechtsanwaltskanzlei und egal, ob wegen des Filesharing eines Films oder Musiktitels) dringend einen Anwalt aufzusuchen.

Frist einhalten!

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird eine Frist genannt. Innerhalb dieser Frist muss unbedingt geantwortet werden. “Das Schlimmste, was man tun sollte, ist nichts zu tun.” Abmahnungen sind immer äußerst ernst zu nehmen, auch wenn Sie das vorgeworfene Vergehen nicht begangen haben.

Vorsicht – Nicht selbstständig an der Unterlassungserklärung herumdoktern!

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH rät auch davon ab, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen selbst abzuändern. Dabei können viele Fehler passieren, die am Ende die Angelegenheit nur teurer machen.

So verteidigen Sie sich

Eine Abmahnung kann auch denjenigen treffen, der selbst keinen Film im Internet heruntergeladen hat, aber Anschlussinhaber der Internetverbindung ist und andere über seine Verbindung surfen lässt (Familienmitglieder, Besucher, Nachbarn etc.). Vor allem das WLAN sollte ausreichend gesichert werden, damit keine Dritten darüber illegal ins Internet gehen und die Schäden am Anschlussinhaber hängen bleiben.

Vorsicht vor Selbsthilfe!

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH rät davon ab, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen selbst abzuändern, weil dabei leicht Fehler passieren, die die Sache für Sie erheblich verteuern können.

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