Abmahnung von Sasse und Partner Rechtsanwälte

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Abmahnung wegen Filesharing

Die Rechtsanwälte Sasse & Partner mahnen wegen unerlaubten Filesharing ab. Der Abmahnung ist eine Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung beigefügt.

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH warnt vor einer voreiligen Unterzeichnung der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und rät anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht ausschließen können, dass der angebliche Rechtsverstoß über Ihren Internetzugang erfolgt sein kann.

Welche Rechteinhaber vertritt Sasse & Partner?

Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnt z.B. für folgende Rechteinhaber ab:

  • Senator Film Verleih GmbH
  • WVG Medien GmbH

Wegen welcher Filme wird abgemahnt?

Verschickt werden Abmahnungen z.B. bei Filesharing der folgenden Filme oder Serien:

  • The Walking Dead (Serie) Abmahnung verschiedener Staffeln
  • Ziemlich beste Freunde

Pauschalen Schadenersatz zahlen?

Bei Unterzeichnung von vorgefertigten Erklärungen verpflichten Siesich meistens, pauschalen Schadenersatz zu bezahlen. Egal, ob Siefinden, dass die pauschale Schadenersatzforderung angemessen oderunangemessen ist, um Ihnen viel Ärger zu ersparen: in vielenAbmahnschreiben ist weder ein konkreter Schaden, noch eineRechtsverletzung stichhaltig nachgewiesen. Ob die Zahlung einespauschalen Schadenersatzes ratsam ist, kann Ihnen nur ein Anwalt anhandIhres konkreten Falles beantworten.

Denn Achtung: im Nachweisfall kann ein Schadenersatz natürlich erheblich höher ausfallen, als z.B. pauschal bezifferte 800,- EUR!

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben?

Das eigentliche Problem an der Abmahnung ist aber meistens nicht die Zahlung eines einmaligen Schadenersatzbetrages. Viel weitreichender ist nämlich in der Regel die strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegen eine mögliche Wiederholungsgefahr.  Denn wenn Sie eine solche Erklärung nicht abgeben, obwohl Sie dazu verpflichtet gewesen wären, kann es richtig teuer für Sie werden.  Ob Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben sollten oder nicht, kann ein Anwalt nur anhand Ihres konkreten Falles beantworten.

Wie soll ich mich bei einer Abmahnung verhalten?

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH rät in allen Fällen, in denen Sie eine Abmahnung erhalten (egal von welcher Rechtsanwaltskanzlei und egal, ob wegen des Filesharing eines Films oder Musiktitels) dringend einen Anwalt aufzusuchen.

Frist einhalten

In der Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner wird eineFrist genannt. Innerhalb dieser Frist muss unbedingt geantwortet werden,um die Anordnung einstweiliger Verfügungen zu vermeiden.  Denn dieseergehen in der Praxis meist im schriftlichen Verfahren ohne mündlicheVerhandlung und innerhalb kürzester Zeit und mit einem empfindlichenKostenrisiko.

Abmahnungen sind deshalb immer äußerst ernst zu nehmen, auch wenn Sie das vorgeworfene Vergehen nicht begangen haben.

So verteidigen Sie sich

Eine Abmahnung kann auch denjenigen treffen, der selbst keinen Film im Internet heruntergeladen hat, aber Anschlussinhaber der Internetverbindung ist und andere über seine Verbindung surfen lässt (Familienmitglieder, Besucher, Nachbarn etc.). Vor allem das WLAN sollte ausreichend gesichert werden, damit keine Dritten darüber illegal ins Internet gehen und die Schäden am Anschlussinhaber hängen bleiben.

Vorsicht vor Selbsthilfe!

Die SI Rechts­anwalts­gesellschaft mbH rät davon ab, Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen selbst abzuändern, weil dabei leicht Fehler passieren, die die Sache für Sie erheblich verteuern können.

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